Bundesrat: Strengere EK-Vorschriften – Mehr Einlegerschutz

Die Erhöhung des Einlegerschutzes hatte der Bundesrat unter dem Eindruck der Finanzkrise bereits vor einigen Wochen angekündigt. Nach dem Willen der Landesregierung sollen Einlagen und Kassenobligationen künftig bis zu 100’000 statt wie bisher bloss bis zu 30’000 CHF von den Banken gesichert werden.


Weitere Reform
Der Bundesrat will das entsprechende Gesetz in der Wintersession vom Parlament für dringlich erklären lassen, damit die Sicherung möglichst bald greifen kann. Die Regelung würde bis Ende 2010 gelten. Für das Frühjahr 2009 kündigte der Bundesrat bereits eine weitere Botschaft zur umfassenden Reform des Einlegerschutzes an.


Nicht nur vertrauensbildende Massnahme
Ein guter Einlegerschutz schaffe nicht nur Vertrauen, sagte Finanzminister Hans-Rudolf Merz am Mittwoch vor den Medien in Bern. Er sei auch ein wichtiger Wettbewerbsvorteil für ein Land. Deshalb gehe der Bundesrat mit der dringlichen Änderung des Bankengesetzes deutlich über die neue EU-Mindestgrenze von 50’000 Euro oder rund 75’000 Franken hinaus. Zudem soll nach dem Antrag des Bundesrates die Systemobergrenze von 4 auf 6 Mrd CHF erhöht werden. Mit diesem Betrag würden die Banken solidarisch bei einer Insolvenz eines Instituts einspringen. In die Sicherung sollen zudem auch Vorsorgegelder eingeschlossen werden.


Parteien stimmen zu
Parteien und Verbände begrüssten in Reaktionen die Erhöhung des Einlegerschutzes, welche Linke und CVP gefordert hatten. Es sei richtig, dass die Banken selbst für den Schutz aufkommen müssten, betonten SP und CVP. Für die Grünen geht die Sicherung noch zu wenig weit. Die FDP stehe generell hinter der Erhöhung, denn ausserordentliche Situationen machten ausserordentliche Massnahmen nötig. Die Erhöhung schaffe Vertrauen, sie müsse aber bei der Reform des Systems nochmals überprüft werden, hält die SVP fest. Für die Bankiervereinigung wächst dank der geplanten Massnahmen die Glaubwürdigkeit der Einlagesicherung. Zudem sei das Schweizer Sicherungssystem wieder international vergleichbar. Die Grossbanken UBS und CS ihrerseits verwiesen auf die Stellungnahme der Bankiervereinigung.


Mehr Eigenmittel
Kritik von linker und grüner Seite sowie von den Gewerkschaften erhielt dagegen der vorgelegte Bundesbeschluss zu den Massnahmen zu Gunsten der UBS. Die Botschaft sei ungenügend, weil sie weiterhin keine strengeren Bedingungen für die UBS vorsähe, hielt die SP fest. Das Parlament wird nur über den Nachtragskredit zur UBS-Hilfe abstimmen können. Die Botschaft enthält unter anderem das bereits am 15. Oktober beschlossene Hilfspaket. Demnach muss die UBS etwa ihr Lohn- und Bonussystem für Management und Verwaltungsrat nach Absprache mit der Eidg. Bankenkommission (EBK) und in Übereinstimmung mit sich entwickelnden internationalen Institutionen absprechen.


Eigenkapitalvorschriften für Grossbanken verschärft
Zusätzlich kündigte Bundesrat Merz eine Verschärfung der Eigenkapitalvorschriften für die Grossbanken an. Dazu soll die EBK noch im November grössere Eigenmittelpolster vorschreiben. Merz erklärte, die Schweiz kenne bereits strengere Anforderungen als das Ausland, den «swiss finish». Die aktuelle Krise zeige aber, dass dies nicht reiche. (awp/mc/ps/18)

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