Bundesrat verabschiedet Präventionsgesetz

Das neue Bundesgesetz leiste dazu einen wichtigen Beitrag. Es setzt den in der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Bekämpfung stark verbreiteter oder bösartiger Krankheiten um, wie die Landesregierung schreibt. Der Entwurf enthält keine spezifischen Präventionsmassnahmen sondern regelt im wesentlichen die Koordination zwischen Bund und Kantonen.


So enthält das Gesetz neue Steuerungsinstrumente, Massnahmen zur Qualitäts- und Wirksamkeitssicherung, die Finanzierung und Organisation des neuen Schweizerischen Instituts für Prävention und Gesundheitsförderung, die Rahmenbedingungen für die Verwendung des Krankenkassenprämienzuschlags und der Tabakpräventionsabgabe, die Finanzierung nicht-staatlicher Organisationen und die Harmonisierung der Daten.


Gemeinsame Festsetzung der Kampagnen-Themen
Wie Bundesrat Pascal Couchepin vor den Bundeshausmedien erklärte, kommen aus der Tabakprävention und der Krankenversicherung jährlich 75 Mio CHF zusammen. Damit werden Präventionskampagnen wie jene gegen das Rauchen unterstützt. Künftig wollen Bund und Kantone gemeinsam die Themen der Kampagnen festlegen.


Handlungsbedarf bei psychischer Gesundheit
Couchepin ortete etwa bei der Selbstmord-Bekämpfung und der psychischen Gesundheit Handlungsbedarf. Für das vom Gewerbeverband angekündigte Referndum zeigte der Gesundheitsminister wenig Verständnis. Das neue Gesetz liege eindeutig im Interesse der Öffentlichkeit.


Keine gesetzliche Regelung der Diagnoseregister
Anders als im Vernehmlassungs-Entwurf sollen die Diagnoseregister nicht im Gesetz geregelt werden. Das Eidgenössische Departement des Inneren soll mit den Kantonen bundesgesetzliche Grundlagen für die landesweite Erfassung von Krankheiten wie Krebs prüfen. Thomas Zeltner, Direktor des Bundesamts für Gesundheit, sagte, die Registerfrage werde in einem eigenen Gesetz geregelt. (awp/mc/pg/29)

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