Bundesrat verzichtet auf Revision des Konsumenten-Informationsgesetzes (KIG)

Nach den Plänen der Landesregierung sollte der Staat Mindestnormen für die Information der Konsumenten von Waren und Dienstleistungen erlassen. Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, dass die Käufer über die Identität des Anbieters, die wesentlichen Eigenschaften des Angebotenen und den tatsächlichen Preis ins Bild gesetzt werden müssten.


Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht sollte es den Konsumenten erlauben, das Gekaufte zurückzugeben, wenn die Informationspflichten verletzt wurden. Geplant waren zudem schärfere strafrechtliche Sanktionen sowie ein Klagerecht der Konsumenten, der Verbraucherorganisationen und unter gewissen Voraussetzungen auch des Bundes. Ein Teil der befragten Kreise erachte eine verbesserte Information von Konsumenten und Konsumentinnen als zweifellos notwendig, stellt der Bundesrat fest. Der Mehrheit der Wirtschaft und der politischen Parteien gingen die Anforderungen aber zu weit. Befürchtet würden zu hohe administrative Belastungen und Schwierigkeiten beim Vollzug.


«Skandalöser Entscheid»
Die Konsumentenorganisationen sprachen von einem skandalösen Entscheid. Bundesrat und Wirtschaft hätten noch immer nicht begriffen, dass informierte Konsumenten unentbehrlich seien für das reibungslose Funktionieren der Martkwirtschaft, sagte Jacqueline Bachmann, Geschäftsführerin der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS).


Aussprache mit dem Volkswirtschaftsminister verlangt
Die SKS, die Westschweizer FRC, die Tessiner Vereinigung acsi und das Konsumentenforum verlangen nun eine Aussprache mit Volkswirtschaftsminister Joseph Deiss. Sie wünschen Auskunft über die Strategie des Bundesrates beim Konsumentenschutz. Einsetzen wollen sie sich darüber hinaus für bessere sektorielle Gesetze. Im Auge haben sie laut ihrer Mitteilung die Erhöhung der Produktesicherheit, Teilnutzungsrechte an Ferienwohnungen sowie ein Verbot von missbräuchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


SGV zufrieden
Zufrieden gaben sich dagegen der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) und der Wirtschaftsdachverband ecnomiesuisse. SGV-Direktor Pierre Triponez sagte, aus Sicht der Wirtschaft sei die nötige Information für Konsumierende vorhanden. Ebenso gebe es die erforderlichen Gesetze, um diese Information durchzusetzen.


Qualität der Information nicht verbessert
Laut Thomas Pletscher, Geschäftsleitungsmitglied von economiesuise, hätte die Vorlage die Qualität der Information nicht verbessert. Zudem sei nicht klar geworden, inwieweit dieses Gesetz zur Lösung konkreter Probleme hätte beitragen können, sagte er. Der Rückzug sei eine Chance, bei Problemen in spezifischen Bereichen nach Lösungen zu suchen. (awp/mc/gh)

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