Bundesrat will besseren Schutz für Marke Schweiz auch bei Lebensmitteln

Entsprechende Gesetzesvorlagen sollen folgen. Zum Handeln gezwungen wurde das Justizdepartement, nachdem im Parlament zwei Vorstösse überwiesen worden waren.


Über 80-%-Regel zu «swiss made»
Nur wenn ein Lebensmittel zu mindestens 80 Prozent aus Schweizer Rohstoffen besteht, darf es künftig als Schweizer Produkt oder mit dem Schweizer Kreuz angepreisen werden. Die Schokolade «swiss made» wird es aber weiterhin geben: Rohstoffe, die nicht in der Schweiz wachsen – etwa Kakao -, werden nicht berücksichtigt. Ausnahmen sollen auch bei Ernteausfällen möglich sein, nicht aber, wenn der Rohstoff im Ausland nur einfach billiger ist als im Inland. Zusätzlich muss auch der «wesentliche Verarbeitungsprozess» in der Schweiz stattfinden. Der Bundesrat bezeichnet seine Vorschläge als praxisnah und eurokompatibel.


Keine Veränderungen im Lebensmittelrecht
Nichts ändern soll sich im Lebensmittelrecht. Dieses verlangt, dass auf jedem Lebensmittel deklariert wird, wo es produziert wurde und woher die Rohstoffe stammten.


Vorschläge für Industrieprodukte
Für Industrieprodukte hatte der Bundesrat seine Vorschläge bereits im vergangenen Herbst vorgestellt. Als Schweizer Produkte sollen nur noch Waren gelten, für die mindestens 60 Prozent der Herstellungskosten inklusive Forschung und Entwicklung in der Schweiz anfallen.


Schweizer Kreuz künftig nur noch vom Bund verwendbar
Bereits entschieden hat der Bundesrat ebenfalls, dass das Schweizer Kreuz im Wappenschild nur noch vom Bund gebraucht werden darf. Firmen und Organisationen aber, die das Wappen schon lange verwenden, sollen dies weiterhin tun dürfen. Damit hatte der Bundesrat auf Proteste des Taschenmesser-Herstellers Victorinox und des Touring Clubs Schweiz (TCS) reagiert.


Das Institut für Geistiges Eigentum schätzt, dass sich allein in der Schweiz rund 6’400 Marken mit dem Schweizer Kreuz oder in anderer Form mit Swissness schmücken. (awp/mc/pg/23)

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