Bundesrat will geräteunabhängige Radio- und TV-Gebühr

Der Bundesrat zeigt sich aber von diesen geprüften Varianten nicht überzeugt. Die Vorteile, die man sich davon versprochen habe, hätten sich nicht bestätigt, hält er in einem Bericht zuhanden des Parlaments fest. Die Abklärungen hätten gezeigt, dass diese Lösung zu erheblichen Mehrkosten führe. Geprüft wurde auch eine allgemeine Abgabe pro Haushalt und Betrieb mit einer Abmeldemöglichkeit statt der heute geltenden Anmeldepflicht. Bei dieser Variante wäre die Abgabe weiterhin an die Verfügbarkeit eines Empfangsgerätes geknüpft.


Weitere Abklärungen betreffend Inkasso
Das zentrale Problem des heutigen Systems würde somit nicht gelöst, schreibt das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in einer Mitteilung vom Donnerstag. Auch was die Durchführung des Inkassos betrifft, will der Bundesrat weitere Abklärungen treffen. Unternehmen im Grundversorgungsbereich – zum Beispiel Elektrizitäts- oder Telekommunikationsunternehmen – würden zwar günstige Voraussetzungen mitbringen.


Zentrale Lösung am zweckmässigsten
Dies könne aber die Nachteile durch die grosse Zahl an Akteuren nicht kompensieren. Um eine möglichst effiziente und kostengünstige Besorgung des Inkassos zu erreichen, erscheine eine zentrale Lösung am zweckmässigsten, heisst es im Bericht ans Parlament.


Den Bericht verlangt hatte die Fernmeldekommission (KVF) des Nationalrates, nachdem das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) angekündigt hatte, künftig auch für den Radio- und Fernsehempfang via Handy und Internet Gebühren zu erheben. Der Bundesrat solle das Inkassosystem darstellen und Alternativen vorlegen, forderte die Kommission.


Preisüberwacher verlangt Abschaffung der Billag
Heute werden die Gebühren von der Swisscom-Tochter Billag AG einkassiert, die dafür jährlich 55 Mio CHF vom Bund erhält. Preisüberwacher Stefan Meierhans hatte die Abschaffung der Billag gefordert, weil sie die Radio- und TV-Gebühren nur verteure. Diese würden besser mit der direkten Bundessteuer erhoben, befand Meierhans.

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