Bundesrat will rascheren Ausgleich der Folgen der kalten Progression

Als Teil des Konjunkturpakets verbleiben so über 400 Millionen Franken bei den Steuerzahlern. Zudem soll die kalte Progression künftig nicht erst ausgeglichen werden, wenn seit der letzten Anpassung die aufgelaufene Teuerung 7 Prozent erreicht hat, sondern bereits bei 3 Prozent, schreibt das Eidg. Finanzdepartment EFD in einer Mitteilung. Der Bundesrat hat das EFD damit beauftragt, rasch eine entsprechende Botschaft vorzulegen, damit die Reform für das Steuerjahr 2010 umgesetzt werden kann.

Rascherer und häufigerer Ausgleich der kalten Progression
Für den Bundesrat erfolgt mit der Herabsetzung der Teuerungsschwelle auf 3 Prozent der Ausgleich rascher als nach der heute geltenden Regelung. So liessen sich die Folgen der kalten Progression rascher und häufiger ausgleichen, womit die geschuldeten Steuern dem realen Einkommen der Steuerzahler besser entsprechen, heisst es weiter. Für die Steuerzahlenden sei dies gerechter. Zudem trage diese Lösung zur Verstetigung der Finanzplanung bei.


Finanzielle Auswirkungen
Ein Ausgleich der bis Ende 2008 aufgelaufenen Teuerung von 4,4 Prozent und damit der Folgen der kalten Progression für das Steuerjahr 2010 hätte kaum Auswirkungen auf das Finanzplanjahr 2010 – die direkte Bundessteuer für das Steuerjahr 2010 wird erst 2011 fällig. Einzig die Quellensteuern werden bereits 2010 bezogen. Sie fallen laut EFD allerdings finanziell nicht ins Gewicht. 2011 wäre somit mit Mindererträgen bei der direkten Bundessteuer von rund 430 Millionen Franken zu rechnen. Davon gingen rund 17 Prozent oder 70 Millionen Franken zu Lasten der Kantone (als Kantonsanteile an der direkten Bundessteuer). (EFD/mc/pg)

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