Bundesrat will steuerlichen Eigenmietwert für alle Wohneigentümer abschaffen

Mit einem indirekten Gegenvorschlag will der Bundesrat die Besteuerung des Eigenmietwerts für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufgeben und im Gegenzug die bisherigen Abzugsmöglichkeiten auf zwei Ausnahmen beschränken: Künftig sollen nur noch Hypothekarzinsen bei Ersterwerb sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, eine entsprechende Botschaft auszuarbeiten.


Verschiedene Vorteile
Laut dem Bundesrat lässt sich mit einem indirekten Gegenvorschlag eine bessere Lösung finden, die das Steuerrecht im Bereich des selbst genutzten Wohneigentums vereinfacht, sich mit der Stossrichtung verschiedener parlamentarischer Vorstösse deckt und dem Grundanliegen der HEV-Initiative Rechnung trägt. Der Bundesrat befürwortet daher eine generelle Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung für alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.


Zwei Abzüge zulässig
Konsequenterweise würden damit die bisherigen Abzugsmöglichkeiten gestrichen, schreibt das Finanzdepartement in einer Medienmitteilung. Um dem Verfassungsauftrag der Förderung des Wohneigentums sowie dem Energiesparziel Rechnung zu tragen, sollen jedoch weiterhin zwei Abzüge zulässig bleiben: So sollen die Hypothekarzinsen bei Ersterwerb von Wohneigentum zeitlich befristet abzugsfähig bleiben sowie qualitativ hochwertige Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen steuerlich berücksichtigt werden.


Keine Mindereinnahmen bei der direkten Bundessteuer
Die Vorlage soll so ausgestaltet werden, dass es bei der direkten Bundessteuer zu keinen Mindereinnahmen kommen wird. Für Kantone mit grossem Zweitwohnungsbestand kann die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung unter Umständen zu beträchtlichen Mindereinnahmen führen. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, diese Problematik in Zusammenarbeit mit den Kantonen zu analysieren und Lösungen vorzuschlagen.


Volksinitiative des HEV
Der HEV hatte am 23. Januar 2009 eine Volksinitiative «Sicheres Wohnen im Alter» eingereicht. Die Initiative will Rentnerinnen und Rentnern das Recht einräumen, den Eigenmietwert nicht mehr zu versteuern. Im Gegenzug könnten diese Personen die mit dem Wohneigentum verbundenen Schuldzinsen steuerlich nicht mehr geltend machen. Gemäss der Initiative sollen jedoch die jährlichen Unterhaltskosten bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Franken sowie die vollumfänglichen Kosten für Massnahmen, die dem Energiesparen, dem Umweltschutz und der Denkmalpflege dienen, abzugsberechtigt bleiben. (EFD/mc/pg)

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