Business-Knigge Mittelost (7): Do’s und Dont’s im Ramadan
von Gérard Al-Fil
Der Fastenmonat Ramadan als 9. Monat des islamischen Mondkalender ist den 1.5 Milliarden Muslimen weltweit heilig. In diesem Jahr fällt der Ramadan im gregorianischen Kalender auf den 13. September und währt bis zum 12. Oktober. Geschäftsreisende und Urlauber, die in diesem Zeitraum nach Dubai aufbrechen sollten dabei Folgendes beachten:
– Der Ramadan ist nicht nur Fastenzeit, sondern auch eine spirituelle Periode, in der die Menschen Geist und Körper zur Ruhe bringen sollen. Das bedeutet, dass währed des Ramadan tagsüber weder öffentlich gegessen, getrunken noch geraucht, aber auch nicht geschimpft werden darf.
– In Dubai haben viele Gastronomiebetriebe auch tagsüber geöffnet. Wichtig ist, dass man dan nur in den abgedeckten, nicht-öffentlichen Bereichen speisen darf, Essen sollte nicht nach drausen mitgenommen und verzehrt werden. Es lohnt sich, an der Hotel-Rezeption zu fragen, wo was erlaubt ist.
– Unternehmer, die muslimische Geschäftspartner haben, sollten diesen zum Start des Ramadan gratulieren, ebenso zu dessen Ende. Die Grussformel zum Start lautet «Ramadan Kareem», zum Ende «Eid Mubarak».
– Business-Reisdende, die während des Ramadan nach Dubai reisen müssen, sollten vorab höflich bei Kunden oder Partnerfirmen anfragen, ob Meetings während des Ramadan möglich sind.
– Vom Fasten ausgenommen sind Muslime, die gerade reisen oder krank sind, ausserdem Kinder bis zum 12. Lebensjahr und Frauen, die schwanger sind, stillen oder ihre Periode haben.
– Zum traditionellen Fastenbrechen «Iftar», das täglich nach Sonnenuntergang begangen wird, ist jeder, also auch Christen eingeladen. In Dubai laden nicht nur Privatpersonen und die Moscheen, sondern auch viele Banken Kunden und Geschäftspartner zu Iftar-Tafeln ein.