Cassis-de-Dijon-Prinzip: Ständerat will Lebensmittelrecht ausnehmen

Mit einer Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) sollen Behinderungen des Warenverkehrs abgebaut werden. Allerdings werden 19 Ausnahmen statuiert. Mit 31 zu 9 Stimmen beschloss der Ständerat eine Spezialregelung für Lebensmittel. Sollten diese den Schweizer Vorschriften nicht genügen, braucht es eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Der Ständerat verzichtete aber darauf, auch Kosmetika und Kinderspielzeug der Bewilligungspflicht zu unterstellen.


Zweifel an SECO-Schätzung
Die einseitige Marktöffnung ohne Gegenrecht biete volkswirtschaftliche Vorteile, sagte Kommissionssprecherin Simonetta Sommaruga (SP/BE). Sie bezweifelte indes die Schätzung des Staatsekretariates für Wirtschaft (SECO), dass das Dijon-Prinzip die Einkäufe gleich um 2 Milliarden Franken verbillige. Volkswirtschaftsministerin Doris Leuthard verspricht sich von der THG-Revision eine Intensivierung des Wettbewerbs, eine Zunahme der Produktevielfalt und eine Harmonisierung mit den EU-Vorschriften. Die Vorlage sei ein grosser Schritt nach vorne. Das Konsumenten-Schutzniveau der Schweiz und der EU hätten sich stark angenähert.


SVP wehrt sich für Matterhorn und Edelweiss
Mit 17 zu 15 Stimmen befürwortete der Ständerat einen Antrag von Géraldine Savary (SP/VD), dass bei der Produktinformation über ausländische Erzeugnisse nicht mit «Matterhorn oder Edelweiss» der Eindruck erweckt werden dürfe, dass eine Ware schweizerischer Herkunft sei. Bei den Bestimmungen zur Vermeidung der Inländerdiskriminierung bestätigte der Ständerat, dass Schweizer Produzenten, welche nur für den Schweizer Markt produzieren, beantragen können, nach den Vorschriften der EU produzieren zu dürfen, auch wenn kein Härtefall vorliegt.


Produktesicherheitsgesetz verabschiedet
Der Ständerat präzisierte allerdings die Bedingungen, welche ein Schweizer Hersteller, der nur für den inländischen Markt produziert, erfüllen muss. Die Bewilligung wird demnach erteilt, wenn der Gesuchsteller glaubhaft macht, dass er die Konformität seines Produktes mit den Vorschriften der EU gewährleisten kann. Flankierend zum THG verabschiedete der Ständerat einstimmig ein Produktesicherheitsgesetz, das die EU-Normen des europäischen Binnenmarktes übernimmt. Danach werden Schweizer Produkte den gleichen Sicherheitsanforderungen genügen müssen wie Erzeugnisse der EU. Damit entfallen kostentreibende Doppelprüfungen.


Voraussetzung für RAPEX-Teilnahme
Das neue Gesetz schafft zudem die Voraussetzung, dass die Schweiz an RAPEX teilnehmen kann, dem Schnellwarnsystem der EU für gefährliche Konsumgüter im Nicht-Lebensmittelbereich. Es geht um unter Strom stehende Toaster, Kindervelos mit mangelhaften Bremsen und Kühl- und Gefrierapparate, die in Brand geraten können. (awp/mc/ps/23)

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