CH-Bundesrat: Kreditsperre soll im Dauerrecht verankert werden

Die Rechtsgrundlage für die Sperrung von Budgetkrediten läuft Ende Dezember 2007 aus. Bundesrat und Parlament haben in den letzten neun Jahren sechs Mal darauf zurückgegriffen und den Haushalt damit um eine Milliarde entlastet. Laut Bundesrat ist die Kreditsperre ein wirksames finanzpolitisches Instrument.


Der Bundesrat kann Ausnahmen beantragen
Vorab die Flexibilität dieses Instruments hat es dem Bundesrat angetan. Die Sperre erfasst zwar grundsätzlich alle Kredite, doch kann der Bundesrat Ausnahmen beantragen. Ausgenommen sind jeweils unsteuerbare Kredite wie Anteile Dritter an Bundeseinnahmen, Beiträge an die Sozialwerke, Passivzinsen und Pflichtbeiträge an internationale Organisationen.


Kompetenz zur «Entsperrung» von Krediten
Auch für die Budgets des Parlaments, der Gerichte und der Finanzkontrolle beantragt der Bundesrat selber grundsätzlich keine Kreditsperre. Im Übrigen hat er die Kompetenz zur «Entsperrung» von Krediten, wenn Verpflichtungen einzuhalten sind. Auch bei einer schweren Rezession kann die Sperre – mit Genehmigung des Parlaments- aufgehoben werden.


Sperrsätze sind ebenfalls flexibel
Flexibel sind zudem die Sperrsätze. Im Budget 2007 beträgt der Satz 1%, wobei das Personal ausgenommen ist. 1997 waren es 2%. In den Jahren 1999, 2003, 2004 und 2005 galten jeweils je nach Bereich zwei unterschiedliche Sperren. Der tiefste Satz war bisher 0,75%, der höchste 3%.


Kreditsperre trägt zum Einnahmeüberschuss bei
Ein Thema war die Kreditsperre diese Woche bereits bei den Budgetberatungen im Nationalrat. Eine Kommissionsminderheit beantragte ohne Erfolg, den Bereich Bildung, Forschung und Innovation (BFI) auszunehmen. Zum Einnahmenüberschuss von gut 900 Mio CHF im Voranschlag 2007 trägt die Kreditsperre 134 Mio CHF bei. (awp/mc/ab)

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