CH: Kanton Zug will sein Steuergesetz erneut revidieren

Erst im Oktober 2006 hatten die Stimmenden im Kanton Zug eine Revision des Steuergesetzes beschlossen, die am 1. Januar 2007 in Kraft trat. Und nun steht bereits die nächste Runde an. Die neuen Vorschläge gehen bis Mitte Juni in die Vernehmlassung.


Vermögenssteuer soll gesenkt werden
Unter anderem will die Regierung die Vermögenssteuer von heute 2,5% per 1. Januar 2009 auf 2,25% senken. In weiteren jährlichen Schritten soll der Maximalsteuersatz bis 2014 auf 2,0 Prozent sinken.


Doppelbelastung auf Aktionärseinkünfte mildern
Mit Blick auf die Entwicklung in anderen Kantonen schlägt die Zuger Regierung zudem vor, die wirtschaftliche Doppelbelastung auf den Aktionärseinkünften neu mit 50 statt wie bisher nur mit 30 Prozent zu mildern. Für das Vermögen soll die Milderung künftig 40 statt 30% betragen.


Steuerliche Abzüge erhöhen
Zudem möchte die Regierung die steuerlichen Abzüge erhöhen. Verheiratete sollen neu 200 000 (bisher: 166 000) CHF abziehen können, alle anderen Personen 100 000 (83 000) CHF. Zudem soll neu auch für jedes minderjährige Kind ein Abzug von 50 000 CHF geltend gemacht werden können.


Obere anstatt untere Gewinnsteuersatz
Doch auch eine moderate Steuererhöhung schlägt die Regierung vor. Bei den Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften soll auf den unteren Gewinnsteuersatz verzichtet und generell der obere von 7% gelten. Zweitens soll der Quellensteuertarif für Vergütungen an ausländische Gesellschaftsorgane wie beispielsweise Verwaltungsräte massvoll angehoben werden. Auf weitere Steuererhöhungen will die Zuger Regierung trotz der anstehenden Mehrbelastung durch den Neuen Finanzausgleich (NFA) verzichten. Diese soll stattdessen aus den laufenden Ertragsüberschüssen und den Reserven bezahlt werden. (awp/mc/ab)

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