CH-Korruptionsbekämpfung: OECD-Empfehlungen erst teilweise umgesetzt

Die OECD erachtet weitere Anstrengungen für die Bewusstseinsbildung als notwendig, um vor allem international tätige kleinere und mittlere Unternehmen sowie die kantonalen Verwaltungen stärker für die Korruptionsproblematik zu sensibilisieren.


Regeln zur transparenteren Buchführung
Ebenfalls wird in der Analyse bemängelt, dass die Regeln zur transparenteren Buchführung für Unternehmen noch nicht eingeführt wurde. Dies solle gemäss Bern ab 2008 aber der Fall sein. Auch noch nicht umgesetzt seien Massnahmen für einen effektiven Schutz von Whistleblowers, hier ist der Gesetzgebungsprozess noch im Gang.


Vereinfachung bei internationalen Rechtshilfegesuchen
2004 hatte die OECD die Dauer der Verfahren bei internationalen Rechtshilfegesuchen kritisiert. Von Schweizer Seite sei auf die seither eingeführte Vereinfachung bei den Verfahren hingewiesen worden. Beispielsweise werde die Berufung gegen Entscheide in einem Rechtshilfegesuch jetzt immer auf Bundesebene behandelt, erklärten die OECD-Experten.


Effizienz der Strafverfolgung
Inwiefern die Reformen sich auf die Effizienz der Strafverfolgung von ausländischen Korruptionsverfahren auswirke, lasse sich noch nicht beurteilen. Als nur teilweise umgesetzt erachtete die Arbeitsgruppe zudem die Empfehlung, Unternehmen, die der Korruption im In- oder Ausland überführt worden sind, von öffentlichen Ausschreibungen und der Exportrisikogarantie auszuschliessen.


Umsetzung der OECD-Konvention überprüft
Mit dem Länderexamen zur Schweiz überprüfte die OECD die Umsetzung der OECD-Konvention von 1997. Zur Umsetzung der noch ausstehenden Massnahmen wird die Schweiz aufgefordert, im März 2009 mündlich Bericht zu erstatten. (awp/mc/ab)

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