CH-Mietrechtsrevision: Koppelung der Mieten an Teuerung stösst auf Zustimmung

Die Ausrichtung der Mietzinsen am Landesindex der Konsumentenpreise ist das Kernstück der vom Bundesrat geplanten Mietrechtsrevision. Mieter- und Vermieterorganisationen hatten sich im November 2007 auf diese Lösung geeinigt. Heute sind die Mieten von den Hypothekarzinsen der Kantonalbanken abhängig, was aber zu sprunghaften Ausschlägen führt. Mängel weist dieses System besonders dann auf, wenn wegen sinkender Hypothekarzinsen die Mieten reduziert werden müssten.


Ein wichtiger Schritt
SP, FDP und CVP und auch die betroffenen Organisationen sind sich einig, dass mit dieser Revision ein wichtiger Schritt getan wird. Das Mietrecht werde einfacher und transparenter, schreiben FDP und CVP in ihren Stellungnahmen zu der am Samstag zu Ende gehenden Vernehmlassung. Ins selbe Horn stösst der Mieterinnen- und Mieterverband (MV). Die Koppelung der Mieten an den Hypothekarzins habe immer wieder starke Mietzinserhöhungen zur Folge gehabt. Bei einer Senkung der Hypothekarzinsen sei es jedoch kaum je zu einer Reduktion gekommen. MV und SP begrüssen zudem, dass auch mit dem revidierten Mietrecht die Mieten auf Missbräuchlichkeit überprüft werden können. Auch befürworten sie, dass künftig nur noch der Index und wertvermehrende Investitionen als Grund für eine Mietzinserhöhung gelten.

Hauseigentümer: Akzeptable Lösung
Nicht derart enthusiastisch gibt sich der Hauseigentümerverband Schweiz. Er spricht jedoch ebenfalls von einer «akzeptablen» Lösung, fordert aber ein Übergangsreglement: Der Systemwechsel dürfe nicht auf dem Buckel der Vermieter ausgetragen werden.


Vorbehalte von MV und SP
Vorbehalte äussern auch der MV und die SP: Der Zusammenhang von Miete und Zusatzkosten müsse genau geprüft werden. Viele Vermieter würden ein Maximum an Zusatzkosten verrechnen, sodass diese praktisch zu einer «zweiten Miete» würden.


Grüne ziehen Kostenmiete vor
Die Grünen sähen ihrerseits lieber eine so genannte Kostenmiete, wie sie in Deutschland im sozialen Wohnungsbau üblich ist. Der Abkoppelung der Mieten vom Hypothekarzins stimme man deshalb nur zu, wenn eine weitere Steigerung der Mietlast effektiv verhindert werde.


SVP lehnt die geplante Mietrechtsrevision in Bausch und Bogen ab
Einzig die SVP lehnt die geplante Mietrechtsrevision in Bausch und Bogen ab. Sie fordert «ein System, in dem der Markt frei spielen kann und der Staat möglichst wenig regulierend eingreift». Deshalb verlangt sie eine «grundlegende Überarbeitung» der Vorlage.

Eine leidvolle Geschichte
Die Revision des im Obligationenrecht enthaltenen Mietrechts von 1990 hat eine leidvolle Geschichte. 2003 scheiterte die Volksinitiative «Ja zu fairen Mieten», 2004 auch der indirekte Gegenvorschlag.
Einen Neuanlauf mit einem dualen System – Wahl zwischen Kostenmiete und Indexmodell – brach der Bundesrat im Herbst 2006 ab. Grund war, dass sich Hauseigentümer und Mieterverbände nicht einig wurden.


Inkrafttreten der Revision nicht vor Mitte oder Ende 2010
Aufgrund des guten Echos in der Vernehmlassung ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das revidierte Mietrecht noch dieses Jahr ins Parlament bringt. Mit dem Inkrafttreten der Revision ist nicht vor Mitte oder Ende 2010 zu rechnen. (awp/mc/gh)

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