CH: NFA – Grosse Föderalismusreform ist startklar

Die Vorarbeiten an diesem «Jahrhundertwerk» hatten 15 Jahre gedauert. Am Freitag nun konnten Finanzminister Hans-Rudolf Merz und die Bündner Regierungsrätin Eveline Widmer-Schlumpf als Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz die NFA startbereit erklären.


Grundstein hatte der Souverän gelegt
Den Grundstein hatte der Souverän am 28. Oktober 2004 in der Verfassung gelegt. Die Reform will das trotz Ausgleichsmassnahmen wachsende Gefälle zwischen reichen und armen Kantonen mildern und das Gewirr der Aufgaben und Finanzströme entflechten. Die Kantone werden in ihrer Autonomie gestärkt, aber auch zur Zusammenarbeit angehalten.


Für 7 Bereiche allein zuständig
Für 7 Bereiche (darunter die Nationalstrassen, die individuellen Leistungen von AHV/IV und das Militär) wird der Bund allein zuständig. 10 Domänen (darunter Sonderschulen und Behindertenheime) werden kantonalisiert, wobei auch hier gilt: «Wer zahlt, befiehlt – wer befiehlt, zahlt.»


Zusammenarbeit bei 16 Aufgaben
Bei 16 Aufgaben (z.B. Natur- und Heimatschutz) arbeiten Bund und Kantone zusammen. An die Stelle von Einzelbeiträgen des Bundes nach Aufwand treten Globalsubventionen für Mehrjahresprogramme mit einem vereinbarten Ziel. So entfällt der Anreiz, mit teuren Projekten möglichst viele Bundesmillionen «abzuholen».


Interkantonale Zusammenarbeit in 9 Bereichen
In 9 Bereichen (darunter Strafvollzug, Agglomerationsverkehr und Universitäten) verlangt die NFA eine interkantonale Zusammenarbeit mit Ausgleich der Lasten. Die Verträge können allgemeinverbindlich erklärt, widerborstige Kantone zum Mitmachen verpflichtet werden.


Milliarden für den Finanzausgleich
Herzstück des neuen Finanzausgleichs ist der Ressourcenausgleich zugunsten der schwächeren Kantone. Für die ersten vier Jahre wurde er mit 3,1 Mrd dotiert. Daran steuern der Bund 1,8 Mrd und die ressourcenstarken Kantone ZH, SZ, NW, ZG, BS, BL, VD und GE 1,3 Mrd CHF jährlich bei. 682 Mio CHF zahlt der Bund in einen Lastenausgleich. Dabei gehen je 341 Mio in den geografisch-topografischen und in den soziodemografischen Ausgleich, um die Sonderlasten der ländlichen Randregionen und der Kantone mit Zentrumsaufgaben abzugelten.


Schwache Kantone schützen
Ein sukzessive abzubauender Härteausgleich schliesslich soll verhindern, dass schwache Kantone nach dem Systemwechsel schlechter fahren. An die anfänglich jährlich 365 Mio tragen der Bund zwei Drittel und die Kantone ein Drittel bei.


Verlierer und Gewinner
Für den Bund und die Kantone insgesamt ist das neue Regime haushaltneutral. Unter den einzelnen Kantonen gibt es aber Verlierer und Gewinner. Im Laufe des Projekts hat die Bilanz gegenüber dem Stand vor der Volksabstimmung mehrfach geändert. In absoluten Beträgen werden Bern, Wallis und Freiburg die grössten Nettoempfänger sein, während Zürich, Genf und Zug am meisten bezahlen müssen. Neu wechselte der Kanton Waadt zum Schluss von den schwachen zu den starken Kantonen, während das Tessin den umgekehrten Weg ging.


Mehrheit der Kantone steht hinter dem Projekt
Trotz teilweise scharfer Kritik sei es gelungen, die grosse Mehrheit der Kantone hinter dem Projekt zu scharen, sagte Widmer-Schlumpf. Eine Verstärkung des Finanzausgleichs sei nötig als glaubwürdige Alternative zu einer drohenden materiellen Steuerharmonisierung.


Bewährungsprobe beginnt
Für Widmer-Schlumpf ist das Inkrafttreten der NFA «erst eine bedeutende Zwischenetappe». Jetzt beginne die Bewährungsprobe: Die Kantone müssten ihre neuen Freiräume nutzen, damit es nicht wieder zu einer schleichenden Aufgabenzentralisierung komme. Merz zollte den Kantonen grossen Respekt dafür, dass auch sie ihre Rechtsgrundlagen auf den 1. Januar 2008 anpassen konnten. Nun gehe es darum, die NFA zu erproben. Der Bundesrat werde dem Parlament alle vier Jahre einen Wirkungsbericht vorlegen, den ersten bereits 2009. (awp/mc/ab)

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