CH-Zinsbesteuerung: EU-Kommission strebt keine rasche Änderung an

EU-Kommissar Kovács erklärte dessen Sprecherin, man müsse zuerst drei Jahre Erfahrung sammeln. Nach Ablauf dieser Frist werde die Kommission einen Bericht verfassen, ergänzte die Sprecherin des für Steuern zuständigen EU-Kommissars László Kovács am Dienstag gegenüber der SDA. Dieses Vorgehen ist im Abkommen zwischen der Schweiz und der EU vorgesehen, das seit Juli vergangenen Jahres in Kraft ist.  In Anbetracht der vielen Schlupflöcher, mit denen EU-Bürger die Steuer auf ihren Zinserträgen umgehen können, war in der Schweiz verschiedentlich ein früherer Druck auf den Finanzplatz befürchtet worden. Die EU-Kommission hatte immer klar gemacht, dass aus ihrer Sicht das Ziel ein Informationsaustausch sei.


Steuerrückbehalt
Wie das Finanzdepartement Anfang April bekannt gegeben hatte, brachte der Steuerrückbehalt für das zweite Halbjahr 2005 insgesamt 137,5 Mio CHF ein. Davon gehen 103 Mio CHF an die begünstigten EU-Länder und 34,5 Mio CHF als Aufwandsentgelt an die Schweiz. Die Kommissionssprecherin nannte den Betrag «ermutigend», wollte sich aber nicht detailliert dazu äussern. Zu den Verhandlungen für den Einbezug von weiteren, aussereuropäischen Finanzplätzen sagte sie, die Kommission hoffe auf ein Mandat der EU-Staaten bis Ende Juni. Dann erst könnten die Gespräche beginnen. (awp/mc/gh)

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