Clariant: Amsterdamer Landgericht weisst Shells Schadensersatzklage zurück
Muttenz – Clariant kann aufatmen. Wie der Spezialchemiekonzern am Donnerstag mitteilte, hat des Amsterdamer Landgericht die von Shell gegen Clariant und drei weitere Beklagte erhobene Schadensersatzklage in vollem Umfang abgewiesen.
Das Urteil des Gerichts bestätige die Position von Clariant, dass Shell keinen Schaden erlitten habe, der auf das Verhalten von Clariant zurückzuführen sei, heisst es in dem Communiqué weiter. Clariant habe stets geltend gemacht, dass das betreffende Verhalten keine Auswirkungen auf den Markt hatte.
Clariant werde sich in den verbleibenden Verfahren in den Niederlanden und in Deutschland weiterhin energisch verteidigen. Das Bezirksgericht Amsterdam habe zudem eine Klage auf Feststellung der Haftung der Beklagten für dasselbe Verhalten abgewiesen, die von einer Klagegesellschaft namens «Stichting Ethylene Claims» eingereicht worden war.
Erst vor zehn Tagen hatte Clariant eine weitere Schadenersatzklage von Dow Europe in Höhe von rund 1,1 Milliarden Euro in Zusammenhang mit einem Wettbewerbsverstoss bei Ethylen-Preisabsprachen erhalten. Die Klage wurde am Donnerstag, den 16. Juli, vor einem Gericht in Dortmund eingereicht, wie Clariant seinerzeit mitteilte.
Auch darin geht es um die im Juli 2020 von der Europäischen Kommission sanktionierten Verstösse gegen das Wettbewerbsrecht auf dem Ethylen-Einkaufsmarkt. Clariant, Orbia, Celanese und Westlake hätten sich beim Kauf von Ethylen abgesprochen, um den tiefstmöglichen Preis zu erzielen. (awp/mc/ps)