CO2-Gesetzesrevision: Vorläufig keine Abgabe auf Treibstoffen

Der Bundesrat will den Beitrag der Schweiz zur internationalen Klimapolitik mit einem Mix von Massnahmen bei Gebäuden und im Verkehr leisten. Er hat am Mittwoch Kenntnis genommen von den Reaktionen zur Revision des CO2-Gesetzes nach 2012, die er in die Vernehmlassung geschickt hatte. Der Bundesrat hatte zwei Varianten zur Diskussion gestellt. Er will die Revision des CO2-Gesetzes als indirekten Gegenvorschlag zur breit abgestützten Volksinitiative «für ein gesundes Klima» einbringen. Diese verlangt, die CO2-Emissionen bis 2020 um 30 Prozent zu reduzieren.


Treibhausgasreduktion um 20 % bis 2020
Durchsetzen konnte sich die Variante 1 «Verbindliche Klimaziele». Sie orientiert sich an den Vorgaben der EU und strebt eine Reduktion des Treibhausgases um 20 Prozent bis 2020 an. Die Variante 2 «Verbindliche Schritte zur Klimaneutralität» verfolgt ein höheres Reduktionsziel von 50%.


Orientierung an den Zielen der EU
Wie Bundesrat Moritz Leuenberger vor den Bundeshausmedien erklärte, muss die Klimapolitik der Schweiz den laufenden internationalen Verhandlungen über das weltweite Klimaregime nach 2012 Rechnung tragen. Dieses sollte Ende 2009 in Kopenhagen verabschiedet werden. Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Revision des CO2-Gesetzes festgelegt, wie Leuenberger darlegte. Es wird ein verbindliches Ziel zur Reduktion der Treibhausgasemissionen festgeschrieben, das sich an den Zielen der EU orientiert. Der Ausstoss soll bis 2020 um mindestens 20% im Vergleich zu 1990 gesenkt werden.


Strategie für höhere Reduktion
Die Botschaft zum revidierten CO2-Gesetz soll zudem die Strategie aufzeigen, wie auch ein höheres Reduktionsziel von 30 Prozent bis 2020 im Vergleich zu 1990 erreicht werden könnte. Die CO2-Abgabe auf Brennstoffen wird beibehalten. 200 Mio CHF des Ertrags sollen zur Finanzierung von Gebäudesanierungen verwendet werden.


Verpflichtungen für Treibstoffimporteure
Für in der Schweiz neu immatrikulierte Fahrzeuge sollen in Anlehnung an die Vorschriften der EU CO2-Emissionsvorschriften eingeführt werden. Treibstoffimporteure werden verpflichtet, den CO2-Ausstoss eines Teils der eingeführten Menge fossiler Treibstoffe durch Massnahmen im In- oder Ausland zu kompensieren.


Möglichkeit für CO2-Abgabe bleibt im Gesetz
Die Möglichkeit, eine CO2-Abgabe auf Benzin und Diesel zu erheben, bleibt laut Leuenberger im Gesetz. Solange die Reduktion der Treibhausgasemissionen mit anderen Massnahmen erreicht werden könne, werde jedoch auf die Einführung der CO2-Abgabe auf Treibstoffen verzichtet. Der Emissionshandel werde beibehalten.


Wegen der Behandlungsfristen der Klimainitiative muss der Bundesrat die Botschaft spätestens am 26. August zuhanden des Parlaments verabschieden. (awp/mc/pg/32)

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