ComCom verfügt Preissenkungen im Festnetz

Dies teilte die ComCom am Dienstag mit. Die betroffenen Unternehmen können Rekurs einlegen. Neu kostet die Entbündelung einer Hausanschlussleitung gemäss Verfügung 17,30 CHF für das Jahr 2009 und 16,70 CHF für das Jahr 2010. Für den Zugang zur letzten Meile hatte die Swisscom für die Jahre 2009 und 2010 einen monatlichen Mietpreis von 18,80 respektive 18,40 CHF von der Konkurrenz gefordert. Gegen diese Preise hatte sich Sunrise bei der ComCom gewehrt und eine Überprüfung verlangt, ob die Preise kostenorientiert seien.


Der festgelegte Entbündelungspreis liegt laut Regulator rund 4 CHF über dem europäischen Mittel. Bereits im Jahr 2008 hatte die ComCom den Entbündelungspreis reduziert, und zwar auf 18,18 CHF für 2008.


Auch Kollokationspreise betroffen
Die Verfügungen der ComCom betreffen ausserdem die Preise für die sogenannte Kollokation. Damit die Konkurrenten der Swisscom Anschlussleitungen entbündeln können, müssen sie ihre eigenen Geräte in den Anschlusszentralen installieren und selbst betreiben. Leicht gesenkt wurden auch die Interkonnektionspreise für 2009 und 2010, nach deutlichen Anpassungen in den Vorjahren. Es handelt es sich um eine Abgeltung für die Nutzung des Festnetzes der Swisscom zur Durchleitung von Telefonanrufen. Die Swisscom will die Preissenkungen «eingehend prüfen», wie ein Sprecher auf Anfrage von AWP erklärte. Das Unternehmen habe für diese Entscheide Rückstellungen im unteren zweistelligen Millionenbereich gebildet, die nach heutiger Einschätzung ausreichend seien, hiess es weiter.


Swisscom verweist auf ausstehenden BVGer-Entscheid
Für eine substanzielle Stellungnahme und einen Entscheid, ob das Unternehmen die Verfügungen an das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) weiterziehen werde, sei es aber noch zu früh, so der Swisscom-Sprecher. Dennoch wird Kritik am Regulator laut: Die ComCom habe eine Aussetzung des Verfahrens abgelehnt und die nun vorliegenden Entscheide gefällt, obwohl das Bundesverwaltungsgericht in absehbarer Zeit einen Grundsatzentscheid zur Kostenberechnung fällen werde, bemängelt die Swisscom. Dieser Entscheid werde auf den Ausgang der vorliegenden Verfahren präjudizielle Wirkung haben.


Sunrise prüft Rekurs
Swisscom-Wettbewerber Sunrise prüft einen Rekurs gegen die verfügten Preissenkungen beziehungsweise die zugrundeliegende Kostenberechnung, wie das Unternehmen in einer Stellungnahme erklärte. Für den alternativen Anbieter sind die Preise der Swisscom immer noch zu hoch. Sinkende Einkaufspreise würden dem Unternehmen zufolge den Kunden zugute kommen oder in den weiteren Netzausbau fliessen. Wie der Preisüberwacher auch im vorliegenden Verfahren in der von der ComCom zwingend einzuholenden Stellungnahme festhalte, müssten die Swisscom-Preise noch tiefer sein, argumentiert Sunrise. Das längst abgeschriebene Festnetz der Swisscom könne noch immer als vollständig neu bewertet werden, was zu ungerechtfertigt hohen Preisen führe.


Beschwerdefrist von 30 Tagen 
Die verfügten Preise der ComCom werden nach Ablauf der Beschwerdefrist von 30 Tagen rechtsgültig, sofern keine der Verfahrensparteien Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegt. (awp/mc/ps/09)

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