Credit Suisse entschädigt weitere Lehman-Opfer mit 50 Mio CHF

Die CS lässt sich dies 50 Mio CHF kosten, wie sie am Dienstag mitteilte. Bislang hatten rund 2’000 Kunden rund 100 Mio CHF an Entschädigung erhalten, weil sie mit kapitalgeschützten Produkten der untergegangenen Bank ihr Geld verloren hatten. Alle diese Zahlungen erfolgten aus Kulanzgründen und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, wie die Bank betont. Der CS wurde vorgeworfen, die Papiere noch verkauft zu haben, als die Investmentbank bereits in Schieflage war.


Bisherige Kriterien als zu strikt kritisiert
Geld von der CS erhielten bis anhin nur jene Kunden, die Ende August 2008 über ein Gesamtvermögen von maximal 500’000 CHF verfügten und 50% davon in Lehman-Produkten angelegt hatten. Von Geschädigten wurden diese Kriterien als zu strikt kritisiert, doch die CS erklärte wiederholt, daran nichts zu ändern. Die Grossbank lehnte auch ein spezielles Schiedsgericht ab, wie es verschiedene Schutzorganiationen von Lehman-Opfern forderten.


Entschädigung bei 20-%-Anteil von Lehman-Produkten an Anlagen
Die Westschweizer Konsumentenschützer FRC brachten nun Bewegung in die Angelegenheit. Die FRC vertritt rund 400 CS-Kunden und ist damit nach eigenen Angaben die bedeutendste Vertreterin von Lehman-Geschädigten. Kern der Einigung: Ein Entschädigungsanspruch besteht neu, wenn 20% der Anlagen eines Kunden in Lehman-Produkte investiert waren. Profitieren von dieser Einigung können nicht nur rund drei Viertel der von der FRC vertretenen Geschädigten, sondern alle CS-Kunden, die den neuen Kriterien entsprechen. Die CS wird sie in den nächsten Tagen kontaktieren und ihnen ein Rückkaufangebot unterbreiten.


Angebot über 50-70 % des Nominalwerts
Das Angebot beläuft sich auf 50 bis 70% des Nominalwerts der zurückgekauften Produkte. Zusätzlich werde die CS in gewissen Härtefällen Kunden, die die neu definierten Kriterien «nicht ganz» erfüllen, ebenfalls ein Rückkaufangebot unterbreiten. Laut FRC kommen vornehmlich Kleinanleger in den Genuss der Entschädigung, deren Vermögen in substanziellen Mass vom Lehman-Zusammenbruch betroffen waren.


Einigung wenige Tage vor CS-GV
Die Einigung zwischen CS und FRC auf eine geänderte Entschädigungspraxis erfolgte nur wenige Tage vor der CS-Generalversammlung, an der auch der Umgang der Bank mit Lehman-Produkten zu reden geben könnte.


FRC will für weitere Betroffene nach Lösungen suchen
Die FRC will nun zusammen mit ihrem Anwalt die Anstrengungen intensivieren, um auch mit anderen betroffenen Schweizer Banken, insbesondere der UBS, nach ähnlichen Lösungen zu suchen. Diese Forderung stellt auch die Anleger-Selbsthilfe: Die anderen involvierten Banken müssten jetzt ebenfalls eine adäquate aussergerichtliche Lösung anstreben. Die Organisation begrüsst die geänderte Entschädigungspraxis der Credit Suisse. Das sei «ein guter Tag», sagte der Zürcher Wirtschaftsanwalt Daniel Fischer am Dienstag auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Die neu definierten Kriterien für einen Entschädigungsanspruch seien besser und kämen den Einzelfällen näher, sagte Fischer. Das Angebot der CS werde nun zusammen mit den Klienten seiner Kanzlei individuell geprüft. (awp/mc/pg/24)

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