Crossair-Prozess: Freispruch für André Dosé gefordert

Erni bezeichnete die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft (BA) in seinem Plädoyer als unsorgfältig, unpräzis, haltlos, haarsträubend und teils verjährt. Einig war sich Erni mit der BA lediglich in einem Punkt: Der Absturz des Jumbolino am 24. November 2001, bei dem 24 Menschen starben, sei auf einen Pilotenfehler zurückzuführen.


Teilschuld bei Skyguide
Einen Teil der Schuld schob Erni dem Flughafen Zürich-Kloten in die Schuhe. Skyguide habe dem Unglückspiloten die Piste 28 zugewiesen, wo die Sichtverhältnisse wegen des schlechten Wetters unter dem Minimum gelegen hätten. Laut Erni verstiess dieses Anflugregime gegen internationale Vorschriften. Es sei nach den Fluglärm-Protesten aus Deutschland eingeführt worden: «Dem politischen Druck wurde auf Kosten der Sicherheit nachgegeben.»


Von «Kultur der Angst» keine Rede
Erni wunderte sich, dass die BA bei ihren Ermittlungen das Anflugverfahren ausser Acht liess. Stattdessen habe sie mit «spekulativen Vorwürfen» die Crossair-Führung ins Visier genommen. Diese hätte sich jedoch nichts zu Schulden kommen lassen. Dosé habe seine Sorgfaltspflichten immer wahrgenommen, sagte Erni. «Er tat sehr viel für die Sicherheit.» Überdies habe der 51-Jährige die Piloten stets aufgefordert, Vorfälle zu melden. Von einer «Kultur der Angst» bei der Crossair könne keine Rede sein. Die in der Anklageschrift vorgetragenen Vorwürfe habe die BA vom Hörensagen übernommen, ohne diese zu verifizieren.


Entlastende Zeugen ignoriert
Erni behauptete, dass die BA nur Zeugen angehört habe, die ein negatives Bild über die Crossair gezeichnet hätten. Entlastende Aussagen seien hingegen ignoriert worden. Überhaupt seien während den Ermittlungen elementare Parteirechte verletzt worden. Erni stiess damit ins selbe Horn wie Bernhard Gehrig, der Anwalt des ebenfalls angeklagten Crossair-Gründers Moritz Suter. Gehrig hatte am vergangenen Freitag ebenfalls einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert.


Staatsanwalt fordert zweijährige, bedingte Freiheitsstrafe
Bundesanwalt Carlo Bulletti hingegen beantragt für Suter und Dosé bedingte Freiheitsstrafen von je zwei Jahren. Für vier weitere angeklagte Kaderleute forderte er bedingte Strafen zwischen 12 und 18 Monaten. Er bezichtigt die Crossair-Manager, sich um die Sicherheit foutiert zu haben. Sie sollen eine aggressive Expansionspolitik unter Inkaufnahme der Gefährdung der Flugsicherheit betrieben haben. Den Unglückspiloten hätten sie wegen Unfähigkeit aus dem Verkehr ziehen müssen. Die Angeklagten hatten bereits zu Prozessbeginn am 5. Mai jede Schuld von sich gewiesen. Am 16. Mai werden sie anlässlich der Urteilseröffnung erfahren, ob das Bundesstrafgericht diese Ansicht teilt oder nicht. (awp/mc/pg)

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