Daniel Thelesklaf: «Der Finanzplatz darf sich nicht auf den Lorbeeren ausruhen»


In Bezug auf die Bekämpfung der Geldwäscherei ist bereits einiges erreicht. Doch die zum Teil zaghafte Umsetzung von Massnahmen schade dem Ruf des Finanzplatzes Schweiz in der Welt, meint Daniel Thelesklaf, der Mitbegründer der Meldestelle GWG.

Von Helmuth Fuchs


Daniel Thelesklaf, TVT Compliance AG
Moneycab: Herr Thelesklaf, hat sich die Schweizer Meldestelle für Geldwäscherei so entwickelt, wie Sie sich das als ehemaliger Leiter und Initiator vorgestellt haben?

Daniel Thelesklaf: Zur Meldestelle und deren Arbeit nehme ich nicht öffentlich Stellung. Ich denke aber, die Anzahl und Struktur der Verdachtsmeldung bewegt sich noch immer auf bescheidenem Niveau, vor allem im internationalen Vergleich. Damit bietet die Schweiz unnötigerweise Angriffsfläche.

Die Schweiz wird immer wieder angegriffen wegen ihrer protektionistischen Gesetzgebung und dem Schutz des Bankgeheimnisses. Wie sieht es auf der Seite der Geldwäscherei aus? Wo steht die Schweiz im internationalen Vergleich?

Die Schweiz hat einen guten Stand erreicht. Dies bedeutet aber nicht, dass man sich auf den Lorbeeren ausruhen könne. So ist die Verdachtsschwelle bei Meldungen nach Geldwäschereigesetz auf einem (zu) hohen Niveau. Ausserdem besteht ein Trend in vielen Ländern, auch Nicht-Finanzintermediäre der Geldwäschereigesetzgebung zu unterstellen (z.B. Auditors und Accountants oder Immobilienhändler). Dies ist in der EU-Richtlinie bereits umgesetzt. Die Anforderungen an die Schweiz als einer der grössten Finanzplätze der Welt sind und bleiben hoch.

Sie sind vermehrt auch im Ausland als Berater tätig. Gibt es in der Schweiz nichts mehr zu tun?

Ich habe zeitweilig auch in der Arbeitsgruppe der EBK zur Erarbeitung der neuen Geldwäschereiverordnung mitgearbeitet. Im weiteren erstellte die tvt compliance ag das Konzept für eine Broschüre zum Thema Korruption der DEZA. Ausserdem sind wir derzeit sehr aktiv bei der Beratung von Banken in der Schweiz zum Thema Umsetzung der neuen Geldwäschereiverordnung.

Die EBK befindet sich im Spannungsfeld von Politik und Finanzinstituten. Wie beurteilen Sie die Rolle und das Vorgehen der EBK bezüglich Tempo und Griffigkeit der Instrumente?

Die EBK versucht stets mit der internationalen Entwicklung Schritt zu halten, gleichzeitig muss sie jedoch auch dafür Sorge tragen, dass die ihr unterstellten Institute weiterhin ein regulatorisches Umfeld vorfinden, das es ermöglicht, Gewinne zu erwirtschaften. Ich denke, man gibt sich bei der EBK sehr viel Mühe, einen Ausgleich zwischen diesen divergierenden Interessen zu finden. Ich wünsche mir, dass dies pragmatisch erfolgt und von Fachleuten wahrgenommen wird, die mit der Praxis vertraut sind. Manchmal scheint es mir, dass das Tempo zu hoch ist, die neue Geldwäschereiverordnung hat beispielsweise einige handwerkliche Fehler, die hätten vermieden werden können.

Wo sollte die Schweiz Ihrer Ansicht nach in nächster Zukunft am meisten investieren für das Thema Geldwäscherei und Compliance?

Mir macht Sorge, dass einige Institute beginnen, am falschen Ende zu sparen. Ein Personalabbau bei den Compliancediensten wirkt sich langfristig sehr schädlich aus. Auch bei der Ausbildung der Mitarbeiter/innen darf nicht gespart werden. Deutliche Investitionen sind in Zukunft im Bereich computergestützte Transaktionsüberwachungssysteme zu erwarten.

Vor allem kleine und mittlere Finanzintermediäre tun sich schwer mit der Umsetzung der EBK Anforderungen. Welche Ratschläge können Sie den Finanzintermediären geben?

Viele kleinere und mittlere Institute können in Zukunft nicht mehr alles selbst erledigen. Sie brauchen externe Unterstützung, dies lässt die EBK-Geldwäschereiverordnung auch ausdrücklich zu. Compliancedienstleistungen werden künftig verstärkt outgesourct werden, nicht zuletzt auch aus Kostengründen.

Wie sehen Sie die weitere politische Entwicklung des Themas Geldwäscherei für den Finanzplatz Schweiz im europäischen Umfeld?

In diesem Monat wird die FATF die revidierten Empfehlungen erlassen. Dies wird weitere Anderungen im regulatorischen Umfeld zur Folge haben. Auch die EU hat neue Richtlinien erlassen, die bis Mitte Juni umgesetzt sein müssen. Schliesslich ist auf dem Gebiet der Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus mit Neuerungen zu rechnen, gerade eben hat der G8-Gipfel ein weiteres Programm in Aussicht gestellt. Gerade die Schweiz steht im Zentrum dies Interesses: Kann sie mit diesen Entwicklungen nicht Schritt halten, wird der Druck auf eine weitere Aufweichung des Bankgeheimnisses anhalten und zunehmen.


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