Der Nationalrat stopft Gesetzeslöcher im Bereich der Korruption

Das Übereinkommen und ein Zusatzprotokoll passierten die Grosse Kammer als Zweitrat zusammen mit den Gesetzesanpassungen mit 141 zu 0 Stimmen, nachdem die SVP einen Nichteintretensantrag zurückgezogen hatte.
 
Schweiz weitgehend gerüstet 
Das Kernstück bilden mehrere Straftatbestände. Dazu gehören die aktive und passive Bestechung von in- und ausländischen Amsträgern sowie von Amtsträgern internationaler Organisationen und Gerichtshöfen. Zu bestrafen sind auch Taten in Zusammenhang mit Bestechung, etwa das Waschen von Korruptionsgeldern. Die schweizerische Korruptions-Gesetzgebung genügt dem Übereinkommen bereits oder geht darüber hinaus. Damit die Schweiz das Übereinkommen ratifizieren kann, müssen lediglich drei Lücken im Strafgesetzbuch und im Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) geschlossen werden.
 
Dies betrifft insbesondere die Bestechung unter Privatpersonen, die heute nur fragmentarisch im Gesetz erfasst ist. Neu wird auch die Annahme entsprechender Vorteile – das heisst die passive Privatbestechung – unter Strafe gestellt. Fehlbaren drohen Gefängnis oder Busse bis zu 100’000 Franken. Mit 85 zu 58 Stimmen erklärte der Rat die passive Privatbestechung zum Antragsdelikt. Die betroffenen Privaten müssten bei der Aufdeckung in aller Regel ohnehin mitwirken, sagte Justizminister Christoph Blocher.


Der Basler Sozialdemokrat Remo Gysin forderte erfolglos, dass der Straftatbestand als Offizialdelikt behandelt wird. Dies ist heute im öffentlichen Bereich bereits der Fall. Die Behörden könnten sonst nicht eingreifen, selbst wenn sie Kenntnis von Korruption hätten. Dies wiege umso schwerer, als der Kreis der Antragssteller praktisch auf Kunden und Verbände beschränkt sei.
 
Kooperation mit Europol
Der Nationalrat hat auch beschlossen, im Kampf gegen Terrorismus und organisiertes Verbrechen die Zusammenarbeit mit Europa zu verstärken. Ebenfalls als Zweitrat hat er mit 137 zu 0 Stimmen das Kooperationsabkommen mit dem Europäischen Polizeiamt Europol angenommen. Bisher stützte sich die Schweiz auf eine bilaterale Zusammenarbeit mit den Nachbarstaaten und auf eine globale Zusammenarbeit mit Interpol. Das im vergangenen September unterzeichnete Abkommen soll der dritte Pfeiler der internationalen Polizeizusammenarbeit werden.
 
Die Kooperation mit der Behörde in Den Haag umfasst vorerst acht Arten von Delikten: Terrorismus, Menschenhandel und- schmuggel, Drogenhandel, Motorfahrzeugkriminalität, Geldwäscherei und -fälschung, Handel mit nuklearen und radioaktiven Substanzen. Im Zentrum stehen der Austausch von Analysen und Expertenwissen sowie die technische Unterstützung. Das Abkommen enthält zahlreiche datenschutzrechtliche Vorschriften, die den verfassungsmässigen Schutz der Schweizer Bürger gewährleisten sollen.


Der Bundesrat wurde vom Parlament zudem ermächtigt, diesen Katalog um weitere Delikte zu erweitern. Solche könnten beispielsweise verbotener Organhandel, illegaler Waffenhandel oder Korruption sein.
 
Terror soll nicht politisch sein
Der Nationalrat will Terroristen auch keine politischen Schlupflöcher mehr gewähren und hat eine Protokoll-Änderung zu einem Europäischen Übereinkommen genehmigt.


Damit soll es den Urhebern von Terroranschlägen zukünftig nicht mehr möglich sein, eine Auslieferung mit dem Hinweis auf das politische Motiv der Tat zu verhindern. Auch wer einen politischen Kampf führe, müsse vom Terrorismus absehen, sagte Blocher.


Die Rats-Linke hatte sich gegen die Änderung ausgesprochen und sprach von einer «Lex americana». Der Nichteintretens-Antrag der Grünen wurde jedoch klar abgelehnt.

(swissinfo / MC / hfu)

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