Deutschland erlaubt Nutzung von Steuer-CDs

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Ankauf der Daten ursprünglich rechtmässig war (2 BvR 2101/09). Die Richter wiesen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Wohnungsdurchsuchung zurück. Der erforderlichen Anfangsverdacht für die Durchsuchung war auf Daten gestützt worden, die ein Informant aus Liechtenstein auf einer CD gebrannt an die Bundesrepublik Deutschland verkauft hatte. Die Anordnung der Durchsuchung sei verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden und verletze nicht das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, erklärten die Verfassungsrichter.


Streit in Baden-Württemberg flammt wieder auf
Der Streit über die Verwertung von Steuer-CDs ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder aufgeflammt. Die oppositionelle SPD forderte Baden-Württembergs Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) am Dienstag auf, seine ablehnende Haltung zum Kauf der möglicherweise illegal erlangten Daten von Steuerhinterziehern zu revidieren. Schliesslich habe das höchste deutsche Gericht entschieden, dass die Nutzung solcher Daten zur Strafverfolgung rechtmässig ist, teilte SPD-Landeschef Nils Schmid in Stuttgart mit.


Justizminister sieht sich bestätigt
Dagegen sieht Justizminister Ulrich Goll (FDP) durch die Karlsruher Entscheidung die bisherige Linie der Landesregierung bestätigt. Finanzminister Willi Stächele (CDU) zeigte sich erfreut über «die klare Aussage des Bundesverfassungsgerichts». Mappus äusserte sich zunächst nicht zu dem Urteil, wonach die von Informanten gekauften Daten über mutmassliche Steuerhinterzieher im Ermittlungsverfahren verwendet werden dürfen. SPD-Landeschef Schmid meinte, das Urteil habe die Mitglieder der CDU/FDP-Landesregierung «endgültig als Schutzpatrone von Steuersündern entlarvt». Mappus hatte Ende Februar auf Druck der mitregierenden FDP den Kauf solcher Daten durch das Land abgelehnt. Zur Begründung hatte er auf rechtliche Risiken verwiesen. Im Juni hatten nach langem Hin und Her die Bundesregierung und das Land Niedersachsen entschieden, die Daten von Steuerbetrügern zu kaufen.


«Politische Demagogie»
Auch Sicht Stächeles bestätigt das Urteil die bisherige Rechtsauffassung des Finanzministeriums zur Nutzung von Steuer-CDs im Besteuerungsverfahren. Eine vergleichbare Klarheit in Bezug auf die Frage des Ankaufs wäre wünschenswert gewesen. «Die SPD sollte den Ankauf und die Verwertung von Steuerdaten nicht für politische Demagogie mutwillig verwechseln», sagte Stächele. Goll teilte mit, die Regierung habe ebenfalls die Rechtsauffassung vertreten, dass «grundsätzlich selbst rechtswidrig erlangte Steuerdaten als Beweismittel für Ermittlungsverfahren gegen Steuersünder verwertet werden dürfen». Das Bundesverfassungsgericht sehe durchaus die Möglichkeit, dass der Ankauf von Steuer-CDs durch die Steuerbehörden rechtswidrig oder gar strafbar sein könnte. Diese Frage habe die Kammer ausdrücklich offen gelassen und nicht entschieden, erklärte Goll. (awp/mc/ps/09)

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