Doppelbesteuerung mit Norwegen wird geändert

Im Rahmen der norwegischen Steuerreform wurde eine einheitliche Gesamtbesteuerung eingeführt. Dies führte dazu, dass Norwegen zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode wechseln musste.


Protokollarisch festgelegt
Die Änderungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und Norwegen wurden Mitte April dieses Jahres in Oslo in einem Protokoll festgelegt. Inzwischen hat der Bundesrat eine entsprechende Botschaft an das Parlament erarbeitet und am Freitag verabschiedet.


Besserstellung der Schweizer
Die Änderungen brächten Schweizer Unternehmen mit wesentlichen Beteiligungen in Norwegen eine deutliche Besserstellung gegenüber dem heutigen Zustand, teilte das Eidg. Finanzdepartement (EFD) mit.


Rückwirkend profitieren
Sofern das Protokoll noch vor Ende 2005 in Kraft trete, könnten Kapitalgesellschaften mit einer Beteiligung von 20 und mehr Prozent bereits ab dem 1. Januar 2005 vom ausschliesslichen Besteuerungsrecht profitieren. (awp/mc/as)

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