EBK: Geldwäschereiverordnung wirksam umgesetzt

Bei praktisch allen Banken und Effektenhändlern sei die Umsetzung der seit 1. Juli 2003 geltenden Geldwäschereiverordnung angemessen, teilte die EBK am Montag mit.


Gravierende Mängel
Bei einzelnen Instituten sind allerdings noch gravierende Mängel festzustellen gewesen. Betroffen seien aber nur rund 0,1% aller Geschäftsbeziehungen. Deshalb wertet die EBK die Risiken als gering. Die EBK will im Einzelfall vorgehen. Die Aufsichtsbehörde stützt sich bei der Einschätzung zur Umsetzung der Verordnung auf eine Umsetzungskontrolle bei 405 Banken, 450 Raiffeisenbanken sowie 69 Effektenhändlern und Fondsleitungen. Betroffen waren 26,5 Mio Geschäftsbeziehungen.


Punktueller Verbesserungsbedarf
Punktuell sieht die EBK Verbesserungsbedarf: Die grösste Herausforderung bei der Umsetzung der neuen Normen bildeten die zusätzlichen Abklärungen für Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken und deren aussagekräftige Dokumentation.


Kriterienlisten
Die Banken und Effektenhändler hatten Kriterienlisten zu erstellen, um Geschäftsbeziehungen mit erhöhten Risiken zu identifizieren. Diese Geschäftsbeziehungen bedürfen zusätzlicher Abklärungen. Bei verdächtigen Transaktionen muss die Meldestelle für Geldwäscherei benachrichtigt werden. Als Kriterien gelten etwa Risikoländer, die Höhe der Vermögenswerte oder die Art der Geschäftstätigkeit wie etwa Waffenhandel, Rohstoff- oder Immobilienhandel oder Spielkasinos. Einige Institute hätten zusätzlich Listen von Tätigkeiten erstellt, die besonders korruptionsanfällig seien, heisst es. Fehlender persönlicher Kontakt wird ebenfalls als heikel eingestuft. Einige Institute verbieten Geschäftsbeziehungen, wenn kein persönlicher Kontakt zur Vertragspartei möglich ist.


Gute Noten für Ausbildung
Gute Noten erteilt die EBK den Banken bei der Ausbildung der Beschäftigten sowie beim Ausbau der informatikgestützten Systeme zu Erkennung erhöhter Risiken. Mit Ausnahme kleinerer Institute müssen alle Banken und Effektenhändler informatikgestützte Systeme zur Überwachung von Transaktionen einsetzen.


Vermögensverwaltungsbanken anfälliger
Banken mit vielen Geschäftsbeziehungen wie Grossbanken oder solche, die ausschliesslich im Retailgeschäft tätig sind, werden von der EBK als weniger anfällig für riskante Geschäftsbeziehungen eingestuft als Vermögensverwaltungsbanken oder kleinere Banken. Der risikoorientierte Ansatz erlaube einen optimalen Einsatz der Ressourcen, hält die EBK fest. Es drängen sich laut EBK keine grundlegenden Änderungen in der Geldwäschereibekämpfung auf. (awp/mc/gh)

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