EBK sagt Missbrauch im Devisenhandel den Kampf an

Bisher standen Devisenhändler weder unter prudentieller Aufsicht noch brauchten sie eine Bewilligung für ihre Tätigkeit, wie die EBK mitteilt. Da der Devisenhandel lange Zeit praktisch ausschliesslich über Banken abgewickelt wurde, sei dies auch nicht nötig gewesen. Durch die technische Entwicklung habe die Anzahl der eigenständigen Devisenhändler, die für Kunden Geld anlegten, in letzter Zeit aber markant zugenommen, heisst es weiter.


Immer mehr Beschwerden
Gleichzeitig seien auch immer mehr Beschwerden bei der EBK sowie der Kontrollstelle für Geldwäscherei eingegangen. Diese kämen meist von Kleinanlegern und beträfen hohe Verluste, Verweigerung von Gewinnauszahlungen oder mangelnde Risikoaufklärung. Aus Sicht des Anlegerschutzes sei die heutige Regelung deshalb unbefriedigend.


Bewilligung der Bank erforderlich
Gemäss EBK soll aber keine eigenständige Regelung der Bewilligungspflicht und der Aufsicht über die Kunden-Devisenhändler ausgearbeitet werden. Vielmehr soll in Art. 3a der Bankenverordnung, in dem die Ausnahmen vom Verbot der gewerbsmässigen Entgegennahme von Publikumseinlagen durch Nichtbanken geregelt ist, der Devisenhändler gestrichen werden. Dadurch braucht dieser für seine Tätigkeit eine Bewilligung als Bank.


«Gewisse Strukturbereinigung unter den Devisenhändlern»
Durch die Änderung verspricht sich die EBK gemäss Mitteilung eine «gewisse Strukturbereinigung unter den Devisenhändlern». Es sei nur mit einer Handvoll Devisenhändlern zu rechnen, welche willens und fähig sein würden, die Bewilligungsvoraussetzungen als Bank zu erfüllen. Die übrigen würden ihre Geschäftsmodell anpassen oder sich mit anderen Instituten zusammenschliessen. Die Anhörung dauert bis 20. Dezember 2007. (awp/mc/pg)

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