EBK schafft Meldepflicht für Intraday-Geschäfte ab

Die Änderungen der Börsenverordnung betreffen die Bestimmungen zur Offenlegung von Beteiligungen und Optionen. Nach Änderung des Börsengesetzes, welches neu tiefere Schwellenwerte und die Stimmrechtssuspendierung vorsieht, mussten zahlreiche Ausführungsbestimmungen der Verordnung angepasst werden.


Intraday nicht mehr meldepflichtig
Neu sieht die Börsenverordnung vor, dass ein vorübergehendes Erreichen, Über- oder Unterschreiten eines Grenzwertes (Intraday) innerhalb eines Börsentages nicht mehr meldepflichtig ist. Das Einräumen von Wandel- oder Erwerbsrechten und der Erwerb und die Veräusserung von Veräusserungsrechten unterstehen hingegen neu der Meldepflicht. Die EBK will die Vorschläge für die Regelungsbereiche Wertpapierleihe sowie für die detaillierte Regelung der Finanzinstrumente einer vertieften Prüfung unterziehen und diese mit interessierten Dritten diskutieren. Geändert werden sollen diese Regelungsbereiche im Jahr 2008.


Christian Stiefel: «Transparenz-Rückschritt»
«Wir empfinden die Änderungen der Börsenverordnung als Transparenz-Rückschritt», sagte Christian Stiefel auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA. Das Geschäftsleitungsmitglied von Swiss Holdings, Verband der Industrie- und Dienstleistungskonzerne, hatte sich eine umfassendere Meldepflicht bei der Wertpapierleihe erhofft. «Heute kann man Titel ausleihen, ohne dass es zu einer Meldepflicht führt», sagte Stiefel. Nach herrschender Praxis müssten ausgeliehene Titel nicht gemeldet werden, falls sie nicht im Aktienregister eingetragen werden.


«Das ist unbefriedigend, weil sie nicht mit anderen Erwerbsarten korrespondiert». Stiefel hofft, dass die EBK die Gesetzeslücke zu einem späteren Zeitpunkt schliessen wird. «Dazu kommt, dass die EBK auch noch die Meldepflicht für Intraday-Geschäfte abgeschafft hat». In früheren Fällen wäre die EBK ohne diese Meldepflicht gar nicht darauf gekommen, dass etwas Ungesetzliches vor sich gehe, sagte Stiefel.


Auch positive Aspekte
Die Veränderungen haben laut Stiefel jedoch auch positive Aspekte. Die Meldung selber müsse neu beispielsweise detaillierter erfolgen. «Wenigstens das schafft zusätzliche Transparenz», sagte Stiefel. (awp/mc/pg)

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