Economiesuisse: Abzocker-Initiative bringt Schweiz Überregulierung

Bei der Diskussion um Managerlöhne müsse verhindert werden, dass sich die Schweiz mit einem überschiessenden Regulierungskonzept selber ins Abseits begebe, sagte der stellvertretende Economiesuisse-Direktor Urs Rellstab vor den Medien in Zürich. Neben dem attraktiven steuerlichen Umfeld sei auch das traditionell liberale Aktienrecht ein Grund, der für die Schweiz als Unternehmensstandort spreche. Zahlreiche multinationale Unternehmen hätten ihren Sitz in der Schweiz. Und jedes Jahr würden weitere internationale Konzerne den Sitz ebenfalls zu uns verlegen.


Gefahr für den Unternehmensstandort Schweiz
In diesem Kontext stellt die Initiative des Schaffhauser Unternehmers Thomas Minder mit ihren rigiden Vorschriften und Verboten eine Gefahr für den Unternehmensstandort Schweiz dar, sagte Rellstab. Um einen Vergleich mit den Regulierungen im Ausland zu machen, habe Economiesuisse eine Studie beim Hamburger Professor Holger Fleischer in Auftrag gegeben.


Kein Staat so restriktiv
Die Studie vergleiche zentrale Themen der Abzocker-Initiative mit der Situation in Deutschland, Grossbritannien, Irland und den USA, die mit der Schweiz im Wettbewerb um die Ansiedelung von Firmen stünden. Die Studie zeige, dass keine der untersuchten Rechtsordnungen derart restriktiv ausgestaltet sei wie die Vorschriften der Initiative Minder. Beispielsweise hinsichtlich des Mitspracherechts der Aktionäre bei Vergütungsfragen erweise sich die britische konsultative Abstimmung der Generalversammlung als massstabbildend.


«Abgestimmt wird nur über die Vergütungspolitik, also über dass abstrakte und generelle Grundkonzept, nicht über konkrete individuelle Bezüge», sagte Fleischer. Ähnlich sei es in Deutschland, während in den USA und Irland noch keine solchen Regelungen vorgeschrieben seien.


Absolute Zahlen und Verbote
Demgegenüber fokussiere die Minder-Initiative auf absolute Zahlen und Verbote, sagte Urs Furrer, der stellvertretende Leiter Wettbewerb und Regulatorisches bei Economiesuisse: So verlange die Abzocker-Initiative eine zwingende und verbindliche Genehmigung der exakten Lohnsumme, inklusive dem Lohn der Geschäftsleitung.


Damit könne es ein Unternehmen praktisch vergessen, sich seinen Firmenchef von einem anderen Unternehmen zu holen, sagte der Zürcher Rechtsanwalt und Unidozent Rolf Watter: Denn der Verwaltungsrat könnte das Salär mit dem neuen Spitzenmanager nicht mehr aushandeln, weil ja erst die Generalversammlung darüber definitiv entscheiden würde. So werde niemand anheuern.


Unterstützung für indirekten Gegenvorschlag
Deshalb unterstütze Economiesuisse den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Abzocker-Initiative, sagte Furrer: «Dieser stärkt die Rechte der Aktionäre erheblich, schiesst aber nicht derart weit an den internationalen Entwicklungen vorbei, wie die Minder-Initiative.» (awp/mc/pg/29)

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