economiesuisse: Kooperation, aber international gleich lange Spiesse

Gleichzeitig sollen die Grundfesten des Bankkundengeheimnisses gewahrt bleiben. Für economiesuisse ist wichtig, dass den Interessen des Werk-, Dienstleistungs- und Finanzplatzes insgesamt bestmöglich Folge geleistet wird. Der Entscheid des Bundesrates ist aus Sicht von economiesuisse an diesen Vorgaben zu messen.


Andere Staaten haben sich ebenfalls an die OECD-Standards zu halten
«Das  Entgegenkommen der Schweiz darf im Vergleich zum Ausland nicht isoliert erfolgen und der Wirtschaftsstandort Schweiz  durch ein entsprechendes Vorgehen nicht geschwächt werden», sagt Pascal Gentinetta, Vorsitzender der Geschäftsleitung economiesuisse. Andere Staaten haben sich ebenfalls an die OECD-Standards zu halten. Bei der Lösung ist zwingend die Gleichbehandlung sicherzustellen. Deshalb sind alle konkurrierenden Finanzplätze (London, Luxemburg, Hongkong, Singapur, Bahamas, Guernsey, Jersey, Delaware etc.) mit einzubeziehen inklusive der Regeln zur Bekämpfung der Geldwäscherei und der «know your customer»-Verpflichtungen nach den gleichen Standards wie sie in der Schweiz gelten. Vereinbarungen mit Drittstaaten müssen verbindlich und abschliessend ausgestaltet werden. Auch ist der Marktzugang für Finanzdienstleistungen ab der Schweiz zu verbessern.


Informationsaustausch und «fishing expeditions» keine Hand bieten
economiesuisse legt Wert darauf, dass auch inskünftig einem automatischen Informationsaustausch und «fishing expeditions» keine Hand geboten wird. Pauschalanfragen ohne konkrete erhärtete Verdachtsmomente kommen nicht in Frage. Somit bleiben auch unter den OECD-Standards die Grundfesten des Bankkundengeheimnisses gewahrt. Der gläserne Bürger ist weder mit unserer gewachsenen Rechtskultur, noch mit unseren föderalen und direktdemokratischen Prinzipien& vereinbar. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss sich strikt an die vereinbarten Wege halten und den Rechtsschutz wahren. Gegenüber der EU besteht heute das Zinsbesteuerungsabkommen, das Steuerumgehungen wirksam verhindert. Dieses ist in der neuen Situation zu hinterfragen. Die Schweiz unterhält ebenso mit Drittstaaten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), die weiterhin Gültigkeit haben. Eine Änderung dieser Abkommen mit der Übernahme von Art. 26 des OECD-Musterabkommens muss mit einer gleichzeitigen Verbesserung dieser DBA verbunden sein. Dadurch kann der Wirtschaftstandort Schweiz gestärkt werden. Auch sind unbedingt faire Übergangsregeln zu vereinbaren.


Nicht mehr auf «schwarze Liste»
Mit dem heutigen Schritt der Schweiz entfallen alle Grundlagen für die Androhung einer Aufnahme der Schweiz auf eine «schwarze Liste nicht kooperativer Staaten». Diese hätte für die schweizerische Gesamtwirtschaft gravierende negative Folgen. Eine solche würde die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen zu einzelnen Staaten erschweren und dadurch dem Wirtschaftsstandort Schweiz gesamthaft schaden. (ots/mc/gh)

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