Eigenmittel: Kantonalbankenrabatt wird abgeschafft

Die geltende ERV sieht vor, dass sich bei Kantonalbanken mit Staatsgarantie die erforderlichen Eigenmittel um 12,5% verringern. Wie das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) schreibt, ist diese Regelung überholt. Der Kantonalbankenrabatt sei auch deshalb nicht mehr gerechtfertigt weil sich daraus Wettbewerbsvorteile für die Kantonalbanken ergäben.


Revision tritt am 1. Januar in Kraft
Um die Eigenmittelbasis der Genossenschaftsbanken zu verbessern, wird die Anrechenbarkeit von Nachschusspflichten als Eigenkapital abgeschafft. Die ERV-Revision tritt auf den 1. Januar in Kraft. Die Aufhebung des Kantonalbankenrabatts und die Neuregelung bei den Genossenschaftsbanken wird über zwei Jahre gestaffelt. (awp/mc/ps/18)

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