Einheitliche Strafen – strengere Ahndung


Vergehen im Bereich der Finanzmarktaufsicht sollen einheitlich und strenger geahndet werden. Bis Ende Januar 2005 läuft das Vernehmlassungsverfahren zu einem Regime, das unter anderem die Veröffentlichung von Sanktionsentscheiden vorsieht.


Expertengruppe unter Leitung von Professor Ulrich Zimmerli. (pd)
In die Konsultation geschickt hat der Bundesrat einen Bericht der Expertengruppe unter Prof. Ulrich Zimmerli. Zuvor hatte die gleiche Kommission für die integrierte Finanzmarktaufsicht eine neue Behörde (FINMA) vorgeschlagen, in der vorerst die Bankenkommission und das Bundesamt für Privatversicherung vereinigt würden.

Strafferes und einheitlichers Regime
Ausgehend von der in verschiedenen Erlassen verstreuten geltenden Sanktionenordnung schlagen die Experten für das kommende FINMA-Gesetz ein gestrafftes und vereinheitlichtes Regime vor. Dieses besteht aus überarbeiteten Strafbestimmungen und neuen harmonisierten Verwaltungssanktionen. Geregelt werden die Strafandrohungen für Pflichtverletzungen der Prüfgesellschaften sowie für strafbare Handlungen beim Führen der Geschäftsbücher und bei der Prüfung der Jahresrechnung. Geahndet wird auch das Missachten von Verfügungen der Aufsichtsbehörde.

Höherer Strafrahmen
Der Strafrahmen wird einheitlich angehoben. Bei vorsätzlichem Handeln gelten eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren und eine Geldstrafe bis zu 1,08 Millionen Franken. Fahrlässiges Handeln wird mit maximal 250´000 Franken gebüsst. Strafbehörde ist das Eidg. Finanzdepartemement, Gerichtsinstanz das Bundesstrafgericht.

(AWP/scc/pag)

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