Erste Fremdsprache muss laut Ständerat nicht zwingend CH-Landessprache sein

Die grosse Kammer ging damit auf Konfrontationskurs mit den Kantonen, die nur wenige Wochen vor dem Entscheid das HarmoS-Konkordat genehmigt hatten. Die Vereinbarung sieht vor, dass der Fremdsprachenunterricht koordiniert, die Einstiegssprache aber regional festgelegt wird Die Mehrheit des Ständerats hielt den Beschluss des Nationalrats für verfassungswidrig und verantwortungslos. Mehrere Rednerinnen und Redner warnten denn auch davor, einen Sprachenstreit und ein Kantonsreferendum zu riskieren.


Sprachengesetz unbestritten
Unbestritten war, dass es ein Sprachengesetz braucht. Dieses soll den Gebrauch der Amtssprachen regeln, Verständigung und Austausch fördern und die mehrsprachigen Kantone bei ihren besonderen Aufgaben unterstützen. Der Bundesrat hatte im April 2004 ein bereits beschlussreifes Sprachengesetz aus Spargründen und mit dem Hinweis auf ausreichende Instrumente zurückgezogen, was zu heftigen Protesten führte. Aufgrund einer Initiative von Nationalrat Christian Levrat (SP/FR) arbeitete die Bildungskommission der grossen Kammer in der Folge den vorliegenden Erlass aus. (awp/mc/gh)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert