EU-Staaten müssen bis Mitte Oktober «nationale Reformpläne» vorlegen

«Nun müssen die Mitgliedstaaten ermitteln, wo der dringendste Handlungsbedarf besteht, und erläutern, welche Massnahmen sie in den kommenden drei Jahren ergreifen wollen», so EU-Kommissar Günter Verheugen.


Nationale Reformpläne
Die «Reformpläne» bauen auf den von der EU-Kommission am 12. April vorgeschlagenen Leitlinien für Beschäftigung auf. Die nationalen Pläne der Mitgliedsländer sollen 30 bis 40 Seiten plus Anhänge umfassen und die wichtigsten Massnahmen zur Einhaltung der Leitlinien darstellen. Wenn zu bestimmten Leitlinien keine Massnahmen vorgeschlagen werden, dann sollen die Mitgliedsländer dies begründen. Auch sollen aus dem Papier Beiträge und Zuständigkeiten der Behörden und Sozialpartner auf allen Ebenen im Mitgliedsland hervorgehen.


Aktionsplan für die Beschäftigung
Der neue Bericht soll an Stelle verschiedener derzeit nötiger nationaler Pläne, inklusive dem nationalen Aktionsplan für die Beschäftigung, treten. Die EU-Kommission will bis Jänner 2006 die nationalen Reformpläne, die bis 2008 laufen, bewerten und allenfalls nationale Empfehlungen dazu abgeben.


Wirtschaftliche Stabilität sichern
Zu den wirtschaftspolitischen Leitlinien gehören Punkte wie «wirtschaftliche Stabilität sichern», «eine effiziente Ressourcenallokation fördern», «sicherstellen, dass die Lohnentwicklung zur makroökonomischen Stabilität und zum Wachstum beiträgt. (awp/mc/gh)

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