EU verhängt Strafzölle gegen Agrar- und Textil-Produkte aus den USA

Das entschieden die EU-Aussenminister am Montag in Luxemburg. Sie bestätigten damit einen Beschluss der EU-Kommission von Ende März. Das Volumen liegt nach früheren Angaben leicht unter 28 Millionen Dollar (21,6 Mio Euro) und ist damit vergleichsweise niedrig.


Auszahlung ist nach den WTO-Regeln illegal
Die Welthandelsorganisation WTO hatte der EU im November 2004 die Strafzölle erlaubt. Im Zentrum des Konflikts steht ein US-Gesetz, das so genannte Byrd Amendment, wonach die US-Regierung Einnahmen aus Antidumping-Zöllen an US-Firmen weiterleiten kann. Strafzahlungen ausländischer Konkurrenten können somit direkt an die jeweils klagende US-Firma fliessen. Die Auszahlung an Unternehmen ist nach den WTO-Regeln illegal, nicht aber die Verhängung von Antidumping-Zöllen an sich. Im beigelegten Konflikt um illegale Exporthilfen der USA hatte die EU bis Ende des vergangenen Jahres Strafzölle gegen US- Einfuhren erhoben. Diese Sonderzölle hatten 2004 einen Umfang von mehr als 300 Millionen Dollar. (awp/mc/th)

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