EU-Zölle auf schweizer Re-Exporte: EU gibt grünes Licht für formelle Einigung

Nach der Zustimmung der 27 EU-Staaten kann der gemischte Freihandelsausschuss Schweiz-EU das Zollproblem definitiv ad acta legen. Zehn Seiten umfasst die nun auch seitens der EU verabschiedete gemeinsame Interpretation des Abkommens von 1972.  Im Frühling 2004 hatte die drohende Einführung von Zöllen auf Schweizer Re-Exporten viel Staub aufgewirbelt: Anfang 2004 beschloss die Europäische Union eine Änderung ihrer Zollpraktiken.


Einigung mit der EU
Damit drohten der Schweiz plötzlich Zölle auf Produkten, welche aus der EU in die Schweiz eingeführt und unverändert wieder in einen EU-Staat exportiert werden, zum Beispiel mit einer neuen Verpackung. Bern war über die Praxisänderung nicht informiert worden, wie die Behörden damals – zwei Wochen vor der geplanten Einführung – konsterniert feststellten. Mit einer offiziellen Demarche wurde ein «unverzüglicher Aufschub» der für Anfang März 2004 geplanten EU-Zölle gefordert.  Dies gelang und in mehreren Verhandlungsrunden erreichte die Schweiz schliesslich eine Einigung mit der EU: Die zollfreie Ausfuhr von Waren in die EU blieb bestehen – ohne Rücksicht, ob es sich um Ursprungserzeugnisse der EU oder der Schweiz handelt. Politisch wurde die Affäre im Mai 2004, beim Abschluss der Bilateralen II, beigelegt. (awp/mc/gh)

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