Euro-Rettungsschirm verstösst gegen deutsches und EU-Recht

Laut Studen-Autor Marcell Jeck dürfte die EU-Kommission diese Summe maximal an Krediten aufnehmen. Das gleiche gelte für die zeitliche Befristung der Regelung auf drei Jahre, die ebenfalls nicht in der Verordnung enthalten sei.


Mehrere rechtliche Mängel
Darüber hinaus kritisiert Jeck die fehlende parlamentarische Mitbestimmung. So habe das europäische Parlament den Regelungen nicht zugestimmt, was laut Jeck aber erforderlich gewesen wäre. Zudem gelte grundsätzlich, dass die EU keine Anleihen ausgeben dürfe, um Beistand für einen Euro-Staat zu finanzieren. Auch die Mitwirkung von Bundestag und Bundesrat ist demnach unzureichend gewesen. Zwar hätten Parlament und Länderkammer die Übernahme des deutschen Anteils abgesegnet. Allerdings habe derjenige Teil des Rettungsschirms, der den finanziellen Beistand über die EU-Kommission betrifft, nicht zur Abstimmung gestanden.(awp/mc/ss/12)

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