Ex-Bankier wegen Geldwäscherei und Pfändungsbetrugs verurteilt

Am Mittwoch wurde er wegen Geldwäscherei und Pfändungsbetrugs zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt.


Deliktsumme angeblich verspielt
Es war im Januar 2003, als das Zürcher Obergericht einen langjährigen Vizedirektor der Bipielle Bank wegen Veruntreuung, Diebstahls und weiterer Delikte zu einer hohen Zuchthausstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilte. Der heute 53-jährige Angeschuldigte hatte zwischen März 1998 und Juli 2001 als Chefbuchhalter über elf Mio CHF der Bank für sich abgezweigt. Der Angeklagte zeigte sich geständig und erklärte, dass er die veruntreuten Millionen verspielt habe. Wie man heute weiss eine blanke Lüge.


1 Mio. Franken im Tupperware-Behälter
Heute steht fest, dass der Angeklagte noch vor der ersten Festnahme durch die Polizei einen beachtlichen Teil der Beute in Sicherheit bringen konnte. So zwei Beträge von je 200’000 CHF, die er auf geheimen Konten deponierte. Oder eine ganze Mio CHF, die er in Tupperware-Behälter gestopft in einem Waldstück in der Nähe seines thurgauischen Einfamilienhauses im Boden vergrub. Als der Familienvater Ende 2003 vorzeitig auf Bewährung aus der Haft entlassen wurde, grub er das versteckte Vermögen schon bald wieder aus.


Machenschaften aufgeflogen
In der Folge setzte der Angeklagte alles daran, die Gelder von rund 1,4 Mio CHF vor dem Zugriff der Gläubiger in Sicherheit zu bringen. So überwies er grössere Summen auf ausländische Bankkonten in Konstanz und Bregenz. Oder zu Briefkastenfirmen im Kanton Zug. Darüber hinaus gab er mehreren Verwandten und Bekannten grössere Darlehen ab. Die Machenschaften des offiziell auf dem Existenzminimum lebenden Ex-Direktors flogen aber auf. Nicht zuletzt, da er weiterhin mit seiner geschiedenen Frau in das auf ihr überschriebene Haus mit Hallenschwimmbad lebte und sich sogar Luxusferien auf den Seychellen leistete. Er wurde im Herbst 2005 erneut festgenommen, worauf er neun Monate in Untersuchungshaft verbrachte.


Erneut hinter Gitter
Vor Gericht gab der Angeklagte die neusten Vorwürfe zu. Die zuständige Staatsanwältin verlangte wiederum eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren. Was der Verteidiger als massiv übersetzt bezeichnete und einen Freispruch vom Hauptvorwurf der Geldwäscherei verlangte. Wegen Pfändungsbetrugs sei eine bedingte Strafe angemessen. Das Gericht ging von einfacher Geldwäscherei und Pfändungsbetrug aus und setzte zehn Monate Freiheitsstrafe unbedingt fest. Hinzu kam der Vollzug von weiteren 14 Monate der früheren Strafe. Damit muss der Täter erneut hinter Gitter. Der Vorsitzende sprach von einem nicht mehr leichten Verschulden, da der Angeklagte sehr planmässig vorgegangen sei und eine erhebliche kriminelle Energie gezeigt habe. (awp/mc/pg)

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