Ex-Botschafter Peter Friederich: Wegen Geldwäscherei zu dreieinhalb Jahren verurteilt

Das Bundesstrafgericht in Bellinzona verurteilt den 63-jährigen ehemaligen Diplomaten wegen wiederholter, schwerer Geldwäscherei, wiederholter Veruntreuung, Gläubigerschädigung sowie in einigen Fällen auch wegen Urkundenfälschung.

Geldwäscherei zur Rückzahlung von Schulden
Das Gericht anerkannte fünf Fälle, in denen Friederich im Jahr 2001 von einer kolumbianisch-spanischen Drogenbande 2,4 Millionen Franken entgegengenommen, auf eigene Konten eingezahlt und danach weiter überwiesen hatte. Dafür hatte er 134 000 Franken Provision kassiert, die er für die Rückzahlung von Schulden und Zinsen verwendete. Er befand sich damals aufgrund hoher Börsenverluste in einer desolaten Finanzlage. Der Angeklagte hatte nicht bestritten, dass er Plastiksäcke voller Bargeld auf Parkplätzen und in Hotels von einer Botin angenommen hatte, doch er habe in gutem Glauben gehandelt, um das Geld für Investoren anzulegen.

Freigesprochen wurde Friederich aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Beteiligung beziehungsweise Unterstützung einer kriminellen Organisation. Dies erklärt, warum das Strafmass deutlich unter den sechs Jahren Zuchthaus blieb, die der stellvertretende Bundesanwalt Claude Nicati in seinem Plädoyer gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Freispruch oder allenfalls eine milde Strafe plädiert. Bundesanwalt Nicati zeigte sich nach der Urteilsverkündigung zufrieden. Er räumte ein, dass er mit einem Freispruch in Bezug auf die Unterstützung einer kriminellen Organisation gerechnet hatte.

Definition der «kriminellen Organisation» in der Kritik
Der Gesetzgeber müsse allenfalls über die Bücher und den Artikel 260ter im Strafgesetzbuch («Kriminelle Organisation») überarbeiten. Unter den jetzigen Bedingungen sei es äusserst schwierig, die Beweislage zu erfüllen. Entsprechend wertete der Anwalt Friederichs, Didier Bottge, das Urteil als «Fiasko für die Anklage». Den Schuldspruch nannte er «sehr streng», weil im Handeln seines Mandanten nie kriminelle Absichten vorhanden gewesen seien. Er kündigte an, sehr wahrscheinlich die Rekursmöglichkeiten auszuschöpfen.


Friederich in Privatkonkurs bei einer Pension von 10’500 Franken
Friederich war am 8. Juli 2002 nach einem Besuch bei Bundesrat Joseph Deiss verhaftet worden und befand sich danach für 38 Tage in Untersuchungshaft. Friederich, der auf eine 30-jährige Diplomatenkarriere zurückblicken kann, hat inzwischen Privatkonkurs angemeldet und muss einen Drittel seiner monatlichen Pension von 10 500 Franken ans Konkursamt abliefern.

(St. Galler Tagblatt, MC hfu)

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