FC Basel, Schweizer Meister 2005: Entscheidend war das Kollektiv

Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben bei Arbeitsunfähigkeit bedingt durch Krankheit während einer bestimmten Zeit weiterhin einen Lohnanspruch. Die Dauer der Lohnfortzahlung richtet sich nach den Bestimmungen der Einzel- oder Gesamtarbeitsverträge. Fehlen solche, so gelten die gesetzlichen Regelungen gemäss OR Art. 324a. Durch eine Taggeldversicherung wird das Risiko bei Arbeitsausfällen kalkulierbar.



Diese Versicherung entlastet Sie von der Lohnfortzahlungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter infolge Krankheit. Sie wählen die Höhe des Taggeldes sowie den Beginn der Versicherungsleistungen selbst.

Prämienrückvergütung
Zahlen Sie hohe Prämien für wenige Krankheitsfälle? Wir beteiligen Sie am Vertragsergebnis, d. h. je weniger Leistungen Sie beziehen, umso grösser wird Ihre Prämienrückvergütung. Interessiert? Dann kontaktieren Sie Atupri.



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