FINMA rüttelt nicht an Banker-Boni

Auch eine maximale Lohnschere ist im «Rundschreiben Vergütungssysteme» nicht vorgesehen, welches die Aufsichtsbehörde am Mittwoch vorstellte und auf den 1. Januar 2010 in Kraft setzt. Nach vielen kritischen Reaktionen klammert die FINMA zudem die kleinen und mittleren Finanzinstitute aus. Ihnen soll «kein unverhältnismässiger Umsetzungsaufwand» entstehen. Allerdings gibt die Aufsichtsbehörde keinen Freipass. Kleine Institute, die aus der Reihe tanzen, können auch auf das Rundschreiben verpflichtet werden. Zur Umsetzung gezwungen sind die sieben grössten Banken und fünf grössten Versicherungen. Die FINMA nennt keine Namen, weil als Schwellenwerte teils nicht öffentliche Eigenkapital- und Solvabilitätsraten zugrunde liegen.


Auflagen von betroffenen Konzernen bereits erfüllt
Betroffen sein dürften neben den beiden Grossbanken UBS und CS unter anderen die Zürcher Kantonalbank (ZKB) und die Raiffeisen Banken sowie die Versicherer Swiss Life, Swiss Re und Zurich. Die meisten Konzerne dürften die Auflagen bereits erfüllen, heisst es aus Branchenkreisen. Von diesen Instituten, die zum Teil als systemrelevant gelten und daher – wie sich bei der UBS zeigte – eine implizite Staatsgarantie geniessen, verlangt die FINMA, «dass alle variablen Vergütungen vom Unternehmen langfristig auch verdient werden».


Nachhaltigkeit des Erfolgs berücksichtigen
Dabei müssten nicht nur die Nachhaltigkeit des Erfolgs, sondern auch die eingegangenen Risiken berücksichtigt werden. Alle Kapitalkosten sind einzubeziehen, somit auch die Risikokosten der Kapitalgeber. Zudem seien die Auswirkungen auf die Kapital- und Liquiditätssituation zu berücksichtigen. So soll verhindert werden, dass Mitarbeitende hauptsächlich Kennzahlen im Blick haben, die mit dem nachhaltigen Erfolg des Instituts kaum verbunden sind; indem sie etwa ungeachtet der Risiken die Bilanzsumme aufblähen.


Sperrfrist
Die FINMA erwartet, dass Topkader respektive Topverdiener einen «bedeutenden Teil» der Boni mit aufgeschobener Wirkung erhalten. Die Sperrfrist soll mindestens drei Jahre betragen. Dass es neben Bonus auch Malus-Systeme geben soll, wird von der FINMA begrüsst. Der Verwaltungsrat werde stärker in die Pflicht genommen. Er soll verantwortlich für die Vergütungspolitik des gesamten Finanzinstituts zeichnen und einen Vergütungsbericht erstellen.


Keine Details offenzulegen
Dabei müssen weder Topsaläre noch Namen genannt werden. Es reicht eine summarische Offenlegung der Vergütungsstruktur für alle Mitarbeitenden. Variable Vergütungen seien unangebracht, wenn ein Unternehmen nicht erfolgreich geschäfte. Bei Verstössen könnten die Sanktionen der FINMA von Verwarnung bis im Extremfall zur Liquidation reichen. (awp/mc/ps/05)

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