Fluglärm-Streit: Deutsche setzen einseitige Massnahmen aus


Atempause für den Flughafen Zürich: Deutschland setzt die zum 10. Juli geplanten Verschärfungen bis 30. Oktober aus. Im Gegenzug stellt die Schweiz bis zu diesem Zeitpunkt mehr Zürich-Anflüge von Süden her sicher.


Zeichen der Entspannung: Deutschland setzt verschärfte Auflagen bis 30. Oktober aus. (pd)
Darauf haben sich die beiden Verkehrsminister Manfred Stolpe und Moritz Leuenberger zwei Wochen vor Inkrafttreten der verschärften Massnahmen Deutschlands gegen die Anflüge auf den Zürcher Flughafen geeinigt. Ursprünglich wollte Deutschland die Überflugverbote über Süddeutschland nachts und an Wochenenden zum 10. Juli verschärfen und Übertretungen der Sperrzeiten nur noch bei Schlechtwetter hinnehmen. Grossraum-Flugzeuge hätten in Randzeiten nach Basel umgeleitet werden müssen.


Stolpe: «Weniger Lärm für deutsche Anwohner»
Bisher dürfen Zürich-Anflieger auch aus «technischen Gründen» gegen die Flugverbote verstossen. Dies betrifft Grossraum-Maschinen, die Zürich derzeit nur über deutsches Gebiet anfliegen können. Stolpe sagte bei der Pressekonferenz in Bonn, die Lärmbelästigung für Anwohner in Baden-Württemberg werde sich durch die neue Regelung mit mehr Süd-Anflügen verbessern. «Ich gehe davon aus, dass auch Baden-Württemberg diese Regelung mittragen wird.»


Leuenberger: «Provisorische Lösung»
Leuenberger sprach von einer «provisorischen Lösung». Bei der Lärmverteilung gebe es weiter noch keine definitive Regelung. Hier wirke sich auch negativ aus, dass sich die Nachbarregionen «mit Misstrauen» begegneten, sagte der Minister der dpa. «Das Schlechteste konnte abgewendet werden, aber weitere Arbeit liegt vor uns.»Stolpe sagte, unabhängig von der getroffenen Übergangslösung halte die deutsche Seite an ihren verhängten Beschränkungen für Nord-Anflüge nach Zürich über deutsches Gebiet fest. Berlin hatte die Auflagen am 17. April verfügt, nachdem der Ständerat als Zweitrat den ausgehandelten Fluglärm-Staatsvertrag abgelehnt hatte. (awp/scc/mev)


Aufatmen in Kloten 
Unique: «Übergangslösung zur Schadensbegrenzung»
Für die Flughafenbetreiberin Unique stellt das zwischen der Schweiz und Deutschland vereinbarte Vorgehen im Fluglärmstreit lediglich eine Übergangslösung dar. Diese habe einen «sehr hohen Preis», weil mehr Menschen durch Lärm belastet würden.

Rechtliche Schritte vorbehalten
«Aufgeschoben ist nicht aufgehoben», sagte Unique-Sprecher Jörn Wagenbach am Donnerstag auf Anfrage. Allerdings sei man froh, den Kunden so einen offenen Flughafen bieten zu können. Unique behalte sich alle rechtlichen Schritte im Fluglärmstreit vor. Die bereits erfolgenden zusätzlichen Ostanflüge und die Südanflüge ab Oktober seien «Übergangslösungen zur Schadensbegrenzung».

Konzentration statt Verteilung
Unique spreche sich jedoch nach wie vor für die Konzentration des Flugverkehrs aus. Dies bedeute Anflüge von Norden her, wie das «seit Jahrzehnten betrieben wird». Eine Konzentration – im Gegensatz zu einer Verteilung – des Flugverkehrs sei betrieblich, umweltpolitisch, raumplanerisch und volkswirtschaftlich sinnvoll. (awp/mc/dst)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert