Frankreich will gestohlene HSBC-Daten an Bern ausliefern

Dies sagte Generalstaatsanwalt François Faletti zur Nachrichtenagentur AFP. Es gebe darin keine speziellen Elemente, die gegen eine Aushändigung der Daten sprechen würden. Die Daten würden also übergeben. Trotz der Ankündigung der französischen Justiz bleibt der Ratifizierungsprozess zum neuen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Frankreich sistiert. «Auf den Entscheid des Bundesrates hat die Ankündigung der Generalstaatsanwaltschaft von Aix-en-Provence keine Auswirkung», teilte das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) am Montag auf Anfrage mit.


«Erster Schritt»
Dass Frankreich die Daten aushändigen wolle, bezeichnet das EFD als «ersten Schritt zur Klärung der Affäre». Rund um das DBA gebe es aber noch offene Punkte. Wesentlich sei die Frage, «was Frankreich mit den Daten zu tun gewillt ist». Die Schweiz werde diese Frage mit Frankreich auf politischer Ebene klären. Die Schweiz hatte Frankreich Anfang Jahr in einem Rechtshilfegesuch gebeten, den früheren HSBC-Angestellten Hervé Falciani festzunehmen und bei ihm eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Dabei stellte die französische Justiz Tausende HSBC-Kundendaten sicher.


DBA-Ratifizuerungsprozess ausgesetzt
Bislang wurden sie aber nicht an die Schweiz ausgehändigt. Französische Politiker äusserten vielmehr den Willen, die Daten im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung und anderen Delikten für die Ermittlungen und mögliche Amtshilfebegehren zu nutzen. Dies hält die Schweiz für inakzeptabel. Als Gegenmassnahme beschloss der Bundesrat letzte Woche, den Ratifizierungsprozess zum neuen DBA zu sistieren. In dem neuen Abkommen wird die Amtshilfe auch auf Fälle von Steuerhinterziehung ausgeweitet.


Viele offene Fragen
Auch die Bundesanwaltschaft reagierte abwartend auf die Neuigkeiten aus Frankreich. Die Bundesanwaltschaft habe davon Kenntnis genommen und warte jetzt den Vollzug des Rechtshilfeersuchens ab, teilte die BA-Sprecherin Jeannette Balmer mit. Der Klärung harren noch eine Reihe weiterer Fragen. So hat Faliciani am Montag in einem Interview mit der französischen Zeitung «Le Figaro» erklärt, dass er die Schweizer Behörden lange vor den Franzosen über die Daten informiert habe. Bereits «Ende Sommer 2006» habe er die Schweizer Behörden informiert. «Da ich vom Bund keine Antwort bekam, habe ich mich an andere Behörden gewandt», sagte Falciani.


«Banker wie Zuhälter»
Der ehemalige HSBC-Informatiker streitet jedoch ab, Bankdaten gegen Geld verkauft zu haben. Ihm wird vorgeworfen, nach dem Diebstahl die HSBC-Daten im Jahr 2008 im Libanon zum Verkauf angeboten zu haben. An die französische Polizei will er sich im Jahr 2008 gewandt haben. Sein Vorgehen begründet Falciani damit, dass ihn die Praktiken der Banker angewidert hätten. Die Banker hätten sich «wie Zuhälter» verhalten. Ob und mit wem Falciani im Sommer 2006 in der Schweiz Kontakt aufgenommen hat, ist nicht klar. Die EFD-Sprecherin Delphine Jaccard erklärte auf Anfrage, dass man die entsprechenden Aussagen von Falciani zurzeit nicht verstehe. Das EFD sei daran, den Ablauf des Falls im Detail zu rekonstruieren.


GPK berät im Januar
Für diese Details interessiert sich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK). Die GPK nehme sich an der Sitzung vom 20. Januar des Falls HSBC an, bestätigte die Präsidentin der nationalrätlichen GPK, Maria Roth-Bernasconi, einen Beitrag von Schweizer Radio DRS. Das sei schliesslich die Aufgabe der GPK. Dem parlamentarischen Aufsichtsorgan dürfte es nicht zuletzt um die Frage gehen, was genau Finanzminister Hans-Rudolf Merz über den Fall wusste, als er mit Frankreich über die Revision des Doppelbesteuerungsabkommens verhandelte. (awp/mc/ps/20) 

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