Fünf Jahre Freiheitsstrafe für Vermögensverwalterin

In seinem am Dienstag eröffneten Urteil hat das Zürcher Obergericht eine 50-jährige Vermögensverwalterin aus dem Kanton Aargau wegen gewerbsmässigen Betrugs, mehrfacher Veruntreuung, mehrfacher Urkundenfälschung sowie wegen Unterdrückung der Urkunden zu einer hohen Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt.


Gelder von Peter Mikutta abgezweigt
Laut Anklage machte die Schweizer Treuhänderin zunächst Karriere bei der Citibank und wurde Mitte der neunziger Jahre selbständig. Sie trat als Vermögensverwalterin des deutschen Erfolgsunternehmers Peter Mikutta auf. Dieser hatte seine 1996 seine Produktionsfirma Telemation GmbH für eine halbe Milliarde Mark an ein südafrikanisches Unternehmen verkauft und den Erlös seines Lebenswerks zwecks Verwaltung der Angeklagten anvertraut. Worauf diese ein Netz von Finanzfirmen aufbaute und gemäss Staatsanwalt beachtliche Vermögenswerte des ahnungslosen Patrons auf eigene Konten abzweigte.


Aufbau eines Luftfahrtunternehmens in Dubai
Laut Anklage liess die Angeschuldigte zwischen 1998 und 2002 über 112 Mio CHF in die eigenen Taschen fliessen, und dies nicht aus finanzieller Not. So verfügte sie über ein jährliches Einkommens von über 250’000 Franken. Den Grossteil der Beute investierte die verheiratete Frau in den Aufbau eines Luftfahrtunternehmens in Dubai.


Angeklagte weist alle Vorwürfe zurück
Schon an einem ersten Prozess vor dem Bezirksgericht Zürich hatte die Angeklagte alle Vorwürfe zurückgewiesen und eine Verschwörung geltend gemacht. Sie habe alle Geschäfte im Einverständnis mit ihrem Kunden abgewickelt, sagte sie und verwies auf das unerklärliche Verschwinden der schriftlichen Belege dafür. Das Bezirksgericht kam im Wesentlichen zu Schuldsprüchen und setzte eine hohe Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren fest. Beide Parteien legten Berufung ein. Vor Obergericht forderte die Staatsanwaltschaft eine markante Straferhöhung auf siebeneinhalb Jahre, die Verteidigung erneut einen vollen Freispruch.


Leichte Strafsenkung
Da der nun eröffnete Entscheid des Obergerichts nur im Dispositiv vorliegt und eine schriftliche Begründung noch aussteht, sind die genauen Gründe für die leichte Strafsenkung auf noch fünf Jahre unklar. Fest steht, dass es neben den zahlreichen bestätigten Schuldpunkten auch zu Teilfreisprüchen kam. Allerdings geht daraus nicht hervor, wie hoch die Oberrichter den neuen Deliktsbetrag veranschlagten. Er dürfte wegen der hohen Freiheitsstrafe aber immer noch sehr hoch liegen. (awp/mc/pg/27)

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