Gaskombikraftwerke können Emissionen teilweise im Ausland einsparen

Das Gesetz über die fossil-thermischen Kraftwerke ist damit bereit für die Schlussabstimmung. Ziel des Bundesrates war es, die klimapolitischen Auflagen für Gaskombikraftwerke so auszugestalten, dass der Bau solcher Werke nicht verunmöglicht wird. Denn er möchte damit eine allfällige Stromversorgungslücke überbrücken. In den Räten war dies umstritten: Von linker Seite werden Gaskombikraftwerke wegen der hohen CO2-Emissionen bekämpft, von bürgerlicher Seite wegen der Konkurrenz zu neuen Atomkraftwerken. Aus unterschiedlichen Gründen versuchten damit Vertreter der Linken und der Rechten, die Hürden für die Werke zu erhöhen.


Ausland-Kompensationen umstritten
Im Vordergrund stand die Frage, ob Gaskombikraftwerke ihre CO2-Emissionen teilweise im Ausland kompensieren dürfen. Hier waren sich die Räte zunächst nicht einig. Der Nationalrat wollte die Möglichkeit zulassen, der Ständerat wollte die Gaskombikraftwerke zu einer vollständigen Kompensation im Inland verpflichten. Dies hätte die Stromproduktion verteuert, und zwar um rund 0,6 Rappen pro Kilowattstunde. Die Gegner argumentierten, damit würde der Betrieb von Gaskombikraftwerken faktisch verunmöglicht. Die Befürworter hielten dagegen, ohne vollständige Kompensation im Inland werde die Schweiz ihre Klimaziele nie erreichen.


Räte einigen sich auf Kompromiss
Am Ende einigten sich die Räte nun aber auf einen Kompromiss. Demnach dürfen Gaskombikraftwerke 30 Prozent der Emissionen im Ausland einsparen. Der Bundesrat hatte eine Auslandkompensation von bis zu 50 Prozent zulassen wollen.


Keine Sonderregeln für Kraftwerk Chavalon
Umstritten war auch, ob für das Kraftwerk Chavalon im Unterwallis Sonderregeln gelten sollen. Der Ständerat sprach sich dafür aus, der Nationalrat dagegen. Auch hier gab der Ständerat schliesslich nach: Die Ausnahmeklausel wurde gestrichen. Zur Debatte stand, ob das frühere Ölwerk, das künftig als Gaswerk betrieben werden könnte, die Bestimmung bezüglich des Wirkungsgrades einhalten muss oder nicht. Die Frage stellt sich deshalb, weil Chavalon nicht in Siedlungsnähe liegt und somit die Abwärme nicht nutzen kann.


Die Befürworter einer «Lex Chavalon» argumentierten, dass Werk könnte die Vorgaben gar nicht erfüllen. Ohne Ausnahmeklausel verunmöglichten die Räte den Betrieb eines Gaskombikraftwerks an diesem Standort, und dies sei – nicht zuletzt aus regionalpolitischen Gründen – der falsche Weg. Auch der Bundesrat hatte Sonderregeln für Chavalon befürwortet. Die Mehrheit befand jedoch am Ende, der vorgeschriebene Wirkungsgrad müsse für alle Werke gelten. Was dies für Chavalon genau bedeutet, blieb offen: Umweltminister Moritz Leuenberger sagte, er möchte sich diesbezüglich nicht auf die Äste hinauslassen. (awp/mc/pg/12)

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