Gebäudetechnik-Branchen: 1,2 Prozent mehr Lohn

Jeder GAV-Unterstellte erhält gemäss suissetec als generellen Anteil 50 CHF mehr im Monat. Der Rest werde individuell und leistungsbezogen gewährt. Nicht unter die Regelung fallen 2010 abgeschlossene Arbeitsverträge. Zudem können bereits 2010 gewährte Lohnerhöhungen in der neuen Lohnrunde angerechnet werden. Die Mindestlöhne ab dem vierten Jahr nach Lehrabschluss oder ab dem vierten Jahr der Anstellung steigen um 50 CHF. Die Gebäudetechnik-Brache umfasst Betriebe wie Spengler, Heizungsmonteure, Sanitäre und ähnliche. (awp/mc/ps/23)

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