Gefängnis für Ex-Vizebankdirektor

Dem 41-jährigen Ex-Banker wurde für zwei der drei Jahre eine bedingte Strafe gewährt. Der Schweizer Bank, für die er arbeitete, muss er jedoch 33,4 Millionen Franken Schadenersatz leisten. Sein 77jähriger Klient aus Frankreich erhielt zweieinhalb Jahre, davon ein halbes Jahr unbedingt, und eine Geldstrafe von 198’000 Franken.


43 Bankkunden geprellt
Für ihn hatte der Vizedirektor erst legale, später aber fingierte Börsengeschäfte getätigt. Das Geld, das er daraus seinem Klienten zufliessen liess, zweigte er von Konten anderer Bankkunden ab. Davon betroffen waren zwischen 1999 und Ende 2001 insgesamt 43 Kunden, denen gegenüber die Bank nun gerade stehen muss. Der Klient des Vizedirektors machte geltend, er habe dessen Angaben vertraut. Das Basler Strafgericht nahm dem früheren Geschäftsmann die Gutgläubigkeit aber aufgrund einer Reihe von Indizien nicht ab. Weil er mit dem Geld vor allem Kunstwerke und auch Schmuck kaufte oder sein Haus erneuern liess, hielt ihm das Gericht Geldwäscherei vor.


Motive im Dunkeln
Nicht fassbar blieben für das Gericht aber die Beweggründe des Bankmannes. Trotz der Deliktssumme von 41,7 Millionen Franken zog er keine materiellen Vorteile aus den Betrügereien. «Die Motive, die ihn zu diesen Delikten getrieben haben, sind für das Gericht im Dunkeln geblieben», sagte die Gerichtspräsidentin in der mündlichen Urteilsbegründung. Verurteilt wurde der ehemalige Banker wegen mehrfachen Betrugs, Veruntreuung, Urkundenfälschung und Urkundenunterdrückung. Den Klienten sprach das Basler Strafgericht des mehrfachen Betrugs und der gewerbsmässigen Geldwäscherei schuldig. In dem Prozess folgte das Gericht im Falle des Bank-Vizedirektors dem Antrag der Verteidigung. Der Staatsanwalt hatte viereinviertel Jahre verlangt. Gegen den Klienten forderte die Anklage vierdreiviertel Jahre, während der Verteidiger Freispruch beantragte.


(sf/mc/hfu)

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