Geldwäscherei-Prozess: Kein Hinweis auf Aktenmanipulation

Im vergangenen Juni stellte Hansjakob den Parteien eine Frist für Beweisergänzungsanträge. In einem anderen Punkt hat das Bundesstrafgericht dem wegen Geldwäscherei verdächtigten Zürcher Bankier teilweise Recht gegeben. Holenweger nahm diese Gelegenheit wahr und forderte, sämtliche bei der Bundesanwaltschaft und bei der Bundeskriminalpolzei vorhandenen Unterlagen seien zu den Akten zu nehmen, die über den Informanten «Ramos» (einen vorbestraften kolumbianischen Drogenboss) sowie über einen gegen Holenweger eingesetzten verdeckten Ermittler bestehen.


Holenweger verlangt Einblick in versiegelte Bundesordner
Weiter monierte Holenweger, dass gewisse Unterlagen aus dem Verfahrensdossier verschwunden seien. Schliesslich sei ihm Einblick in zwei versiegelte Bundesordner zu gewähren. Untersuchungsrichter Hansjakob lehnte die Forderungen Holenwegers ab, worauf dieser Beschwerde beim Bundesstrafgericht erhob. Die Richter in Bellinzona sind nun zum Schluss gekommen, dass Hansjakob nicht vorgeworfen werden kann, Untersuchungsakten manipuliert oder vertuscht zu haben. Der Verdacht von Holenweger könnte allenfalls Ernst Roduner betreffen. Es stehe Holenweger frei, bei der Bundesanwaltschaft eine Anzeige zu erstatten.


Beschwerde betreffend Akteneinsicht teilweise gutgeheissen
Teilweise gutgeheissen hat das Bundesstrafgericht Holenwegers Beschwerde betreffend Akteneinsicht. Den Beizug sämtlicher Ramos-Unterlagen hat das Gericht wegen «überwiegenden Geheimhaltungsinteressen» und «mangelnder Relevanz» zwar abgelehnt. Eine Ausnahme gelte allerdings bezüglich einiger Dokumente, die sich zu einem früheren Zeitpunkt bereits einmal bei den Akten befunden hätten, später aber wieder aussortiert worden seien. Nicht in das Dossier Holenweger integriert werden müssen schliesslich auch die Unterlagen über einen verdeckten Ermittler.


Verfahren dauert bereits sechs Jahre
Wie aus dem Urteil hervorgeht, soll Holenweger auf Anstoss des V-Mannes 834’000 Franken gewaschen haben, obwohl er von diesem darüber informiert worden sei, dass es sich um Drogengeld handle. Schliesslich muss Holenweger auf Geheiss des Bundesstrafgerichts teilweise Einblick in die zwei versiegelten Ordner gewährt werden. Das Verfahren gegen Oskar Holenweger dauert mittlerweile sechs Jahre. Der frühere Chef der Zürcher Privatbank Tempus wird der gewerbsmässigen Geldwäscherei, der qualifizierten Veruntreuung, der ungetreuen Geschäftsbesorgung sowie der Urkundenfälschung und Bestechung fremder Amtsträger verdächtigt.


Voruntersuchung soll noch 2009 abgeschlossen werden
Neben der vom verdeckten Ermittler angeregten Geldtransaktion soll Holenweger Schwarzgeld-Kassen des Alstom-Konzerns verwaltet haben. Thomas Hansjakob geht davon aus, dass die Voruntersuchung noch in diesem Jahr abgeschlossen werden kann, falls nicht neue Beweisanträge gestellt werden. (Urteil BB.2009.64 vom 17.11.2009) (awp/mc/ps/18)

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