Genfer KB: Prozess-Fortsetzung nach BG-Entscheid in Gefahr

Bereits Mitte September hatten die Verteidiger der Angeschuldigten beim Bundesgericht Beschwerde erhoben, weil das Genfer Kantonsgericht ihr Ausstandsbegehren gegen Strafgerichtspräsident Jacques Delieutraz abgewiesen hatte. Sie lasten Delieutraz ein unkorrektes Vorgehen im Verfahren zur Bestimmung der Geschworenen an. Das Bundesgericht hat die Beschwerde nun gutgeheissen und das Genfer Kantonsgericht angewiesen, bestimmte Fragen vertieft zu prüfen und dann über das Ausstandsbegehren neu zu entscheiden.


Viele Kantonsbeamte unter Geschworenen
Laut den Richtern in Lausanne hat sich das Kantonsgericht bislang nicht mit dem Umstand befasst, dass sich auf einer ersten Liste möglicher Geschworener überdurchschnittlich viele Kantonsbeamte befunden haben. Es sei nicht generell auszuschliessen, dass dies einen Verdacht auf Befangenheit von Delieutraz begründen könnte. Den Angeschuldigten im Prozess wird vorgeworfen, für das Kantonalbankdebakel mit Milliardenverlusten in den Jahren 1996 bis 1998 verantwortlich zu sein. Auf der Anklagebank sitzen der Ex-Verwaltungsratspräsident Dominique Ducret, Ex-Generaldirektor Marc Fues, der frühere Vizedirektor René Curti und zwei Revisoren der Firma Ernest&Young.


2 Mrd Franken zulasten der Steuerzahler 
Sie alle müssen sich wegen Urkundenfälschung und qualifizierter ungetreuer Geschäftsführung verantworten. Während drei Rechnungsperioden von 1996 bis 1998 sollen die ehemaligen Kader die Bilanzen geschönt haben, womit sie die Bank schliesslich in Gefahr brachten. Im Jahr 2000 flog alles auf. Der Kanton Genf musste eingreifen, um den Untergang der Genfer Kantonalbank zu verhindern. Die Rettung der BCGE kostete die Genfer Steuerzahlenden im Endeffekt etwas mehr als 2 Mrd CHF. (awp/mc/ps/17)

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