Goldman Sachs an Risikoschirm für BayernLB beteiligt

Dies erfuhr die dpa am Montag aus den Kreisen, die damit einen entsprechenden Bericht der «Financial Times Deutschland» bestätigten.  Dies entspräche einem Betrag von etwa 720 Millionen Euro. Eine Sprecherin von Goldman Sachs wollte die Informationen auf Anfrage nicht kommentieren. Ein Sprecher der BayernLB bestätigte zumindest, dass sich neben dem Freistaat und den Sparkassen wie angekündigt auch ein Privatinvestor an der Haftungsgarantie beteiligen werde. Namen nannte er allerdings keine. Auch zu der Aufteilung des Risikos zwischen Freistaat, Sparkassen und dem Privatinvestor machte der Sprecher der BayernLB keine Angaben.

Belastungen in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro
Durch die Finanzkrise sind bei der BayernLB durch Wertberichtigungen bislang Belastungen in Höhe von rund 4,9 Milliarden Euro aufgelaufen. Geplant ist daher, einen Risikoschirm aufzuspannen, um die Bank gegen weitere mögliche Ausfälle abzusichern. Insgesamt müssen sechs Milliarden Euro aufgebracht werden. Die BayernLB selbst stemmt 1,2 Milliarden. Die übrigen 4,8 Milliarden Euro würden sich nach den aktuellen Planungen nun auf den Freistaat Bayern, die bayerischen Sparkassen und eben Goldman Sachs verteilen.

Ball liegt in Brüssel
Zunächst liegt der Ball allerdings in Brüssel. Wie der Sprecher der BayernLB am Montag bestätigte, wird die geplante Lösung nun der EU-Kommission in Brüssel zur Kenntnis vorgelegt. Davor gehen die Unterlagen ans bayerische Finanzministerium und das Bundeswirtschaftsministerium, das diese wiederum nach Brüssel weiterreicht. Die Kommission hat nach Eingang des Schreibens acht Wochen Zeit, das vorgelegte Konzept zu prüfen. Umstritten ist vor allem der Punkt, ob es sich bei dem geplanten Risikoschirm um eine Beihilfe handelt oder nicht.

Zuversichtlich
Ein Sprecher des Sparkassenverbandes wollte sich ebenfalls nicht näher äussern, bestätigte aber ebenfalls, dass die Unterlagen auf dem Weg seien. Der Verband sei zuversichtlich, dass die geplante Konstruktion von der EU-Kommission nicht als Beihilfe angesehen werde. Das bayerische Finanzministerium bestätigte lediglich den Erhalt der Unterlagen. Diese seien nach Berlin weitergeleitet worden. (awp/mc/gh/33)

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