Güterverkehrsabkommen mit EU: Voranmeldepflicht ist vom Tisch

Noch müssen die Details der Grundsatzeinigung ausgearbeitet werden, wie der Schweizer Verhandlungsleiter Hermann Kästli nach den Gesprächen in Brüssel gegenüber der SDA sagte. Er äusserte sich jedoch «sehr zufrieden» über den bisherigen Erfolg. Es sei eine «win-win-Situation». Die Europäische Union stellte allerdings die Bedingung, dass die Schweiz die Weiterentwicklung des EU-Rechts in diesem Bereich übernehmen muss, wenn sie beim EU-Sicherheitsraum mitmachen will. Zudem sind auch ein Monitoring und regelmässige Absprachen vorgesehen.


Keine neuen administrativen Belastungen
Dafür soll es keine neuen administrativen Belastungen geben, es bliebe bei den bisherigen Zollformalitäten. Zudem könnten von der Schweiz speziell zugelassene Transporteure gleich wie ihre EU-Kollegen mit dem Status eines «zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten» von einer vereinfachten Zollabfertigung profitieren. Im Gegenzug müssen künftig Waren von der Schweiz in Drittstaaten – via Transit oder Luftfracht – den gleichen Sicherheitsbestimmungen genügen wie diejenigen der EU. Dieser Warenverkehr macht laut Kästli rund ein Prozent des internationalen Handelsvolumens der Schweiz aus.


ASTAG zufrieden über die Grundsatzeinigung
Michael Gehrken, Direktor des Schweizer Nutzfahrzeugverbandes ASTAG, äusserte sich zufrieden über die Grundsatzeinigung. Gerade in Basel habe man mit der Voranmeldepflicht mit «ziemlichen Problemen» gerechnet, sagte er auf Anfrage. Dies erstaunt nicht: Täglich queren über 23 000 Lastwagen die Schweizer Grenze. Gehrken hofft, dass bei den Detailberatungen «nicht noch Probleme auftauchen». Wie weitgehend die Schweiz EU-Recht übernehmen muss, wenn sie die Gleichbehandlung wie die EU-Staaten will, ist noch nicht genau ausgehandelt. Kästli erwähnte als möglichen Stolperstein etwa den Markenschutz.


Aussengrenzen am 1. Juli 2009 einführen
Allzu lange darf sich eine Einigung jedoch nicht hinziehen: Die EU wird ihre neuen Sicherheitsbestimmungen an den Aussengrenzen am 1. Juli 2009 einführen. Bis dann müsste auch die Schweiz bereit sein. Die Änderung des EU-Zollkodexes und nun des bilateralen Güterverkehrsabkommens ist eine Folge der Anschläge vom 11. September 2001 in den USA. Amerika verschärfte daraufhin die Sicherheitsbestimmungen und die EU folgte nach.


Vorausanmeldung wichtigste Neuerung
Als wichtigste Neuerung wird im Warenverkehr zwischen der EU und Drittstaaten eine Vorausanmeldung verlangt, die je nach Verkehrsart mehrere Stunden beträgt (Strassenverkehr eine Stunde, Schienenverkehr zwei Stunden). Dabei geht es der EU sowohl um «security» (zum Beispiel Terrorismusbekämpfung) wie auch «safety» (Produktesicherheit). Mit der Voranmeldung können die Behörden bereits im Voraus eine Risikoanalyse vornehmen und ihre Kontrollen konzentrieren. (awp/mc/gh)

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